Bebauungsplan Nr. 197 'Süchtelner Straße / Ringofen' in Viersen



Stand des Bauleitplanverfahrens

 

  • Aufstellungsbeschluss : 31.10.2019
  • Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB: 31.10.2019
  • Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB vom 05.12.2019 bis 20.12.2019
  • Frühzeitige Beteiligung der der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB  vom 05.12.2019 bis 10.01.2020
  • Beschluss über die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB: 01.12.2020
  • Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange § 4 Abs. 2 BauGB vom 18.12.2020 bis 25.01.2021
  • Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange § 4 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 197 „Süchtelner Straße / Ringofen“ in der Zeit vom
                                   16.07.2021 bis einschließlich 16.08.2021

im Rathaus, Fachbereich Stadtentwicklung, Bahnhofstraße 23-29, 2. Obergeschoss,

während der folgenden Dienststunden:

Montag bis Freitag vormittags von 08:00 bis 12:30 Uhr
Montag bis Donnerstag nachmittags von 14:00 bis 17:00 Uhr.

Die Bekanntmachung im Amtsblatt des Kreises Viersen erfolgte am 08.07.2021.

Hinweise:

Sollten während des oben genannten Offenlegungszeitraumes ganz oder zeitweise Kontaktverbote oder -beschränkungen aufgrund der COVID-19-Pandemie (Corona-Pandemie) gelten, ist der öffentliche Zugang zum Rathaus gegebenenfalls eingeschränkt. Die Einsicht für jedermann sowie die Möglichkeit der Abgabe von Stellungnahmen werden dann zu den vorgenannten Öffnungszeiten nur nach telefonischer Terminabsprache unter Einhaltung der jeweils geltenden Kontaktbeschränkungsauflagen möglich sein. Für Terminabsprachen stehen folgende Telefonnummern zur Verfügung:

02162 101 286 (Herr Grefen)
02162 101 287 (Herr Klütsch)
02162 101 176 (Frau Gyurós-Neutze)

Es handelt sich bei dieser Offenlage um eine erneute Offenlage ohne erneuten Beschluss zur erneuten Offenlage des zuständigen Ausschusses. Die erneute Offenlage dient der Heilung eines Formfehlers, welcher in der Bekanntmachung zur Offenlage vom 18.12.2020 bis 25.01.2021 unterlaufen ist. So wurde in der vorgenannten Bekanntmachung zur Offenlage nicht angegeben, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind. Um diesen Mangel zu heilen, wird das Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 197 „Süchtelner Straße / Ringofen“ ab der erneuten Offenlage mit entsprechender Korrektur in dieser Bekanntmachung erneut durchgeführt.

Planungsinhalte

Lage des Plangebiets

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 197 „Süchtelner Straße / Ringofen“ bezieht sich auf einen Bereich zwischen den Ortsteilen Viersen und Süchteln westlich der Süchtelner Straße (L39) rund um den Standort des ehemals als Ziegelei genutzten Ringofens. Das Gebiet erstreckt sich in ca. 100 m Entfernung zum Bebauungsrand des Stadtteils Viersen nördlich des Wohngebietes Ninive. Es wird begrenzt durch die Alte Süchtelner Landstraße im Westen, einen unbefestigten Wirtschaftsweg im Norden, der Süchtelner Straße im Osten sowie einer extensiv genutzten Grünlandfläche im Süden. Diese bildet derzeit einen Abstand zur geschlossenen Ortslage Viersen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 1, 2, 348, 349, 430 Flur 84 der Gemarkung Viersen und das Flurstück 64, Flur 70 der Gemarkung Süchteln. Das Plangebiet bildet eine Fläche von rund 3,0 ha. Die genaue Abgrenzung des Plangebietes ist im beigefügten Kartenausschnitt (Anlage 1) ersichtlich.

Städtebauliches Ziel

Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes ist die planungsrechtliche Sicherung und maßvoll gesteuerte bauliche Erweiterungsmöglichkeit für den mittlerweile am Standort der ehemaligen Ringofenanlage ansässigen Gewerbebetrieb zur Produktion von Baumaterialien aus Lehm. Die Weiterführung dieses Standortes sichert zum einen Arbeitsplätze der Firma am Standort Viersen und gewährleistet eine mit dem Denkmalschutz im Einklang stehende Weiternutzung des historischen Ringofens.

Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar und liegen mit aus:

      I.        Umweltbericht als gesonderter Bestandteil der Begründung mit Aussagen zur Berücksichtigung umweltbezogener Auswirkungen der Planung und der möglichen Betroffenheit von den Schutzgütern: „Mensch, Gesundheit und Bevölkerung“ „Tiere / Pflanzen und biologische Vielfalt“, „Boden / Fläche“, „Wasser“, „Klima und Luft“, der Schutzgüter „Landschaft“ sowie von „Kultur- und Sachgütern“. Es erfolgen Aussagen zu den jeweiligen Wechselwirkungen. Die Aussagen werden für den Planungsfall und für den Fall ohne Planung (Prognosenullfall) getroffen. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen auf die zuvor genannten Schutzgüter werden beschrieben. Des Weiteren werden die Gründe für die Wahl der geprüften Alternativen dargestellt.

 

Der Umweltbericht enthält eine allgemeine verständliche Zusammenfassung. In dieser werden die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen dargestellt, insbesondere:

-       Verlust und Beeinträchtigung von ca. 0,76 ha bislang unversiegeltem Boden; betroffen sind überwiegend Rasen- und Grünlandflächen sowie Intensivackerflächen sowie in Teilen auch Gehölzstrukturen.

Die Grundlage des Umweltberichtes bilden u.a. die nachfolgend näher beschriebenen Fachbeiträge, Gutachten und Stellungnahmen.

     II.        Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zur Beschreibung und Ermittlung des Eingriffes und Ausgleiches in Natur und Landschaft. Zum Ausgleich der unvermeidbaren erheblichen Beeinträchtigungen werden die Neuanlage und Ergänzung der vorhandenen Obstwiesen, die Neuanlage und Ergänzung eines Gehölzstreifens am westlichen Plangebietsrand, die  Anlage und Erhalt von Grünlandflächen und die Anlage eines Gehölzstreifens in Verlängerung der vorhandenen Landwehr vorgesehen. Der Eingriff durch das Vorhaben kann durch die genannten Maßnahmen vollständig innerhalb des Plangebietes ausgeglichen werden, so dass keine externen Flächen in Anspruch genommen werden müssen.

   III.        Artenschutzrechtliche Vorprüfung (ASP I) zur Prognose, ob und bei welchen Arten ggf. artenschutzrechtliche Konflikte auftreten können. Die vorliegende Vorprüfung greift hierbei auf die naturschutzfachlich begründete Vorauswahl derjenigen Arten des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) für Nordrhein-Westfalen zurück, die bei der artenschutzrechtlichen Prüfung als „planungsrelevante“ Arten im Sinne einer Art-für-Art-Betrachtung einzeln zu bearbeiten sind. Planungsrelevante Arten werden durch das Vorhaben bei Beachtung und Umsetzung der in der ASP I benannten Hinweise und Maßnahmen nicht beeinträchtigt. Auszuschließen ist darüber hinaus das Vorkommen besonders geschützter Pflanzenarten.

   IV.        Altlastengutachten – Stellungnahme zu den durchgeführten, orientierenden altlastentechnischen Bodenuntersuchungen.

   V.        Schalltechnische Untersuchung zu den möglichen Auswirkungen durch Gewerbe- und Verkehrslärm auf die benachbarten schützenswerten Nutzungen sowie darauf aufbauend Stellungnahme: Schallausbreitung zu einem neuen Wohngebiet südlich des Plangebietes und Stellungnahme: Schallausbreitung zu einem neuen Wohngebiet südlich des Plangebietes für die Bestandssituation.

Darüber hinaus liegen folgende umweltbezogene Informationen in Form von Stellungnahmen / Unterlagen aus:

Stellungnahmen / Meinungsäußerungen aus den frühzeitigen Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 BauGB:

Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sind nicht eingegangen.

Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB:

  • Die Thyssengas GmbH und die PLEdoc GmbH weisen auf das Vorhandensein von Gasfernleitungen innerhalb des Geltungsbereiches hin und verweisen auf die Schutzstreifen und das Freihalten dieser von Bepflanzungen.
  • Die NEW Netz GmbH weist auf das Vorhandensein einer Freileitung innerhalb des Plangebietes hin und bittet, einen Schutzstreifen zu berücksichtigen.
  • Die NEW AG weist darauf hin, dass das Plangebiet nicht an den Kanal angeschlossen ist und das Niederschlagswasser auf dem Grundstück verbleiben soll. Das Schmutzwasser wird in einer abflusslosen Grube gesammelt.
  • Der Kreis Viersen - Immissionsschutz weist auf die Notwendigkeit einer gutachterlichen Betrachtung bzgl. der zu erwartenden Lärmemissionen hin.
  • Der Kreis Viersen - Bodenschutz
  • Der Kreis Viersen – Naturschutz und Landschaftspflege weist auf die Lage des Plangebietes innerhalb des Landschaftsplanes hin und gibt weitere Vorgaben und Hinweise zu bestehenden Kompensationsmaßnahmen, zum Artenschutz sowie zum Vorhandensein einer geschützten Allee im Bereich der künftigen Ausfahrt.
  • Der Kreis Viersen - Planungsrecht gibt Hinweise welche das Planungsrecht betreffen (Beteiligung der Bezirksregierung im Rahmen einer landesplanerischen Anfrage) und fordert die Konkretisierung des Sondergebietes und die Aufnahme der denkmalgeschützten Bauwerke in der Planzeichnung.
  • Der Landesbetrieb Straßenbau NRW gibt Hinweise über eine mögliche Alternative zu der geplanten Ausfahrt auf die Süchtelner Straße (L 39).
  • Das LVR-Amt für Bodendenkmalpflege weist auf das angrenzende Bodendenkmal und möglicher Relikte der „Inneren Viersener Landwehr“ innerhalb des Plangebietes, wie auch auf das möglichen Vorhandenseins bedeutender Bodendenkmalsubstanz hin.
  • Der geologische Dienst NRW weist auf die Lage des Plangebietes innerhalb der Erdbebenzone 1 / T hin.
  • Der Landesbetrieb Straßenbau NRW – Autobahnniederlassung Krefeld weist darauf hin, dass die Planung nicht zu einer Verschlechterung der Verkehrsflüsse führen darf.
  • Die Landwirtschaftskammer NRW regt an, ein Ökokonto anzulegen, auf dem die überschüssigen Ökopunkte im Rahmen der Ausgleichsmaßnahmen eingebucht werden können.
  • er Landschaftsverband Rheinland gibt Anmerkungen und Hinweise für den zu erstellenden Umweltbericht.

 Stellungnahmen / Meinungsäußerungen aus der öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB:

Von Seiten der Öffentlichkeit ging keine Stellungnahme ein.

Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB:

  • Der Landesbetrieb Straßenbau NRW verweist bei der geplanten Anbindung auf die Einschränkungen des Charakters einer Freien Strecke der Süchtelner Straße in diesem Bereich. Des Weiteren wird auf das Oberflächenwasser eingegangen und Sichtdreiecke im Bebauungsplan gefordert sowie auf den Baumbestand (Alleebäume) an der Süchtelner Straße eingegangen.
  • Die Autobahn GmbH des Bundes weist darauf hin, dass die Planung künftig keine Verschlechterung der Verkehrsqualität zur Folge haben darf.
  • Die Landwirtschaftskammer NRW empfiehlt die überschüssigen Ökopunkte einem Ökokonto gutzuschreiben oder dem Bauherren diese für ein späteres Bauvorhaben zu konservieren.
  • Die NEW AG benennt die abflusslose Grube im Plangebiet, die Kanalisation und verweist auf den Umgang mit dem Niederschlagswasser.
  • Die NEW Netz GmbH verweist erneut auf die vorhandene Freileitung im nördlichen Bereich des Plangebietes und deren Aufnahme im Planverfahren.
  • Der Kreis Viersen – Natur- und Landschaftspflege gibt zu bedenken, dass für die neue Ausfahrt aus dem Plangebiet voraussichtlich ein geschützter Alleebaum entfallen muss und daher der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ausgeweitet werden und die Planung der Erschließung überdacht werden solle. Weiter verweist er auf den Landschaftspflegerischen Fachbeitrag, der von bis zu drei zu entfallenen Bäumen spricht. Es werden zusätzlich redaktionelle Hinweise für die Begründung und den Landschaftspflegerischen Begleitplan gegeben.
  • Der Kreis Viersen – Technischer Umweltschutz weist darauf hin, dass im nachfolgenden Genehmigungsverfahren eine Bewertung des Niederschlagswassers erfolgen muss und dass Flächen, auf denen mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen wird, nicht an die Versickerungsanlagen angeschlossen werden dürfen.
  • Der Kreis Viersen – zum Planverfahren und zur Art der Nutzung regt an die Zweckbestimmung des geplanten Sondergebietes (SO) weiter zu konkretisieren, die  SO-Flächen auf das notwendige Maß zu reduzieren und konkrete Nutzungsabsichten einiger Flächen darzulegen.

Verfahren

Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 197 "Süchtelner Straße/Ringofen“ erfolgt im Regelverfahren inklusive der Erstellung eines Umweltberichts. Im Rahmen dieses Verfahrens wird gemäß § 2 Abs. 4 BauGB für die Belange des Umweltschutzes gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen Umweltauswirklungen ermittelt und bewertet werden. Diese werden im Umweltbericht dargelegt, der Teil der Begründung des Bebauungsplans wird.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 197 "Süchtelner Straße / Ringofen" erfolgt gemäß § 8 Abs. 3 BauGB parallel zur Aufstellung 95. der Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Viersen im Bereich "Süchtelner Straße/ Ringofen".

Downloads

  1.  Geltungsbereich
  2. Planzeichnung
  3. Textliche Festsetzungen
  4. Begründung
  5. Umweltbericht
  6. Landschaftspflegerischer Fachbeitrag (Text)
    6.1 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag (Karten)
  7. Artenschutzprüfung Stufe I  
  8. Bodengutachten
    8.1 Sieblinien IBL
    8.2 Profile
    8.3 Analysen Geotaix '
    8.4 Lageplan
  9. Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan 197 CLAYTEC Viersen
    9.1 Schalltechnische Untersuchung CLAYTEC Viersen neues Wohngebiet
    9.2 Schalltechnische Untersuchung CLAYTEC Viersen Bestand
  10. Stellungnahmen / Meinungsäußerungen aus der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
  11. Stellungnahmen / Meinungsäußerungen aus der öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Kontakt

Grefen, Thorsten
Bahnhofstr. 23-29
41747 Viersen
Tel.: 02162 101 286
E-Mail senden
Kluetsch, Michael
Bahnhofstr. 23-29
41747 Viersen
Tel.: 02162 101 287
E-Mail senden
Gyuros-Neutze, Silvia
Bahnhofstr. 23-29
41747 Viersen
Tel.: 02162 101 176
E-Mail senden
Öffnungszeiten

Montag, Dienstag und Donnerstag: 08.00 - 12.30 Uhr
sowie: 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag: 08.00 - 12.30 Uhr
und nach Vereinbarung

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