Voraussichtlich werden am 23. Februar 2025 die vorgezogenen Bundestagswahlen stattfindenden.
Alle Informationen, die für Viersener Bürgerinnen und Bürger von Bedeutung sind, finden Sie an dieser Stelle.
Wahlhelfende gesucht
Wahlhelferin oder Wahlhelfer werden
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Auf Grund der voraussichtlich am 23.02.2025 stattfindenden vorgezogenen Bundestagswahl sucht die Stadt Viersen in kurzer Zeit mehr als 600 Wahlhelfende in 50 Urnenwahllokalen und 25 Briefwahlvorständen für die Wahlhandlung und die im Anschluss stattfindende Auszählung.
Helfen können alle Personen,
- die auch zur Bundestagswahl wahlberechtigt sind, also mindestens 18 Jahre alt sind,
- seit mindestens dem 23. November 2024 in der Bundesrepublik Deutschland ihren Hauptwohnsitz haben oder sich dort sonst gewöhnlich aufhalten
- und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Interessierte Wahlhelfende können sich gerne mit der Wahldienststelle der Stadt Viersen in Verbindung setzten. Die Meldung kann über drei verschiedene Wege erfolgen. Der einfachste und komfortabelste Weg ist via „Wahlhelferportal“. Weitere mögliche Wege sind via E-Mail an wahldienststelle@viersen.de oder per Telefon 02162 101 6857.
Die Aufwandsentschädigung, die die ehrenamtlich tätigen Wahlhelfenden erhalten, variiert nach Wahlart (Urnen- und Briefwahl) und nach Funktion. So erhält beispielsweise ein Beisitzender im Urnenwahllokal 50 € und in der Briefwahl 40 €. Die Wahlvorstehenden, die im Wahlvorstand die Verantwortung für die Wahlhandlung und Auszählung der Stimmzettel tragen, erhalten 90 € in der Urnen- und 60 € in der Briefwahl.
Die Stadt Viersen ist bei dieser besonderen Herausforderung intensiv auf die Unterstützung aus der Bevölkerung angewiesen und freut sich über jede Rückmeldung. Gerne werden nach Möglichkeit auch Ihre Wünsche bezüglich des Einsatzortes oder der Zusammensetzung des Wahlvorstandes berücksichtigt.
Wahlberechtigung
Wahlberechtigt für die Bundestagswahl sind deutsche Staatsangehörige,
- die am Wahltermin mindestens 18 Jahre alt sind
- seit mindestens dem 23. November 2024 in der Bundesrepublik Deutschland ihren Hauptwohnsitz haben oder sich dort sonst gewöhnlich aufhalten
- und nicht vom aktiven Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wählen kann demnach in der Stadt Viersen nur, wer in das Wählerverzeichnis der Stadt Viersen eingetragen ist oder einen Wahlschein für den „Wahlkreis 110 Viersen“ innehat.
Deutsche im Ausland
Wahlberechtigte können an der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag nur teilnehmen, wenn sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Deutsche die, keinen festen Wohnsitz in Deutschland haben, müssen die Eintragung in ein Wählerverzeichnis beantragen.
Weitere Informationen, sowie entsprechende Formulare, erhalten Sie auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin.
Die ausgefüllten Formulare können Sie per E-Mail an wahldienststelle@viersen.de oder postalisch an die nachstehende Adresse senden.
Stadt Viersen
- Wahldienststelle -
Rathausmarkt 1
41747 Viersen
Bei Rückfragen steht Ihnen die Wahldienststelle der Stadt Viersen gerne via E-Mail oder Telefon zur Verfügung.
Kontakt: wahldienststelle@viersen.de oder 02162 101 6857