Straßenbauer/in
Einführung
Straßenbauer/innen stellen den Unterbau und Belag von Plätzen, Wegen und Straßen her. Des Weiteren halten sie die Verkehrswege instand. Sie bauen Haupt- und Nebenstraßen, Geh- und Fahrradwege und Fußgängerzonen. Nach dem Abstecken der Baustelle beginnen sie mit den Erdarbeiten: Es müssen Bodenmassen gelöst, transportiert, verdichtet und planiert werden. Dazu setzen die Straßenbauer/innen Walzen, Raupen und Bagger ein. Anschließend bringen sie auf dem verdichteten Untergrund als Unterbau eine Schotterschicht auf. Auf diese kommen weitere Gesteinsgemische und erst darüber eine Beton- und Asphaltdichte als Fahrbahn. Ebenfalls zuständig sind sie für Pflasterarbeiten, Randbefestigungen, usw. Neben dem Neubau gehören auch Instandhaltungsarbeiten an Straßen und Wegen zu ihrem Aufgabengebiet.
Hinweis: Gegebenenfalls besteht auch die Option, zunächst eine zweijährige Ausbildung zum/zur Tiefbaufacharbeiter/in zu absolvieren. Nach erfolgreichem Abschluss dieser Ausbildung, kann sich dann eine einjährige Ausbildungsfortführung als Straßenbauer/in anschließen.
Einstellungstermin
01. August
Ausbildungsdauer
3 Jahre mit einem schriftlichen Berufsausbildungsvertrag
Ausbildungsvoraussetzungen
- Fachoberschulreife/guter Hauptschulabschluss
- Gesundheitliche Eignung (durch den arbeitsmedizinischen Dienst, bei Jugendlichen U18 zusätzlichen durch den Hausarzt nach Jugendarbeitsschutzgesetz)
- Bedenkenloses Führungszeugnis
Ausbildungsverlauf
Theoretische Ausbildung
Berufskolleg des Kreises Viersen (Kleinbahnstraße 61, 47906 Kempen)
Die Ausbildung endet mit dem Ablegen der Abschlussprüfung vor der Kreishandwerkerschaft Niederrhein.
Praktische Ausbildung
Fachbereich 92 – Städtische Betriebe, Abteilung I – Stadtstraßen und Stadtgrün
Überbetriebliche Ausbildung
Bildungszentrum des Baugewerbes Krefeld (Bökendonk 15-17, 47809 Krefeld)
Ausbilder
Herr Berger - Straßenbaumeister
Verdienst während der Ausbildung
Nach § 8 TVAöD
1. Ausbildungsjahr | ca. 920,00 |
2. Ausbildungsjahr | ca. 970,00 |
3. Ausbildungsjahr | ca. 1.020,00 |
Nach der Ausbildung
Nach bestandener Abschlussprüfung zur / zum Straßenbauer besteht kein Rechtsanspruch auf Übernahme.
Die Personalverwaltung ist bemüht eine Übernahme, bei guten Leistungen und einer bestehenden freien Stelle, zu realisieren.
Die Eingruppierung als Beschäftigte/r erfolgt in der Regel zunächst in die Entgeltgruppe (EG) 6 des Tarifvertrages im öffentlichen Dienst - 2.343,24 €
Weiterführende Informationen
- Arbeitsagentur
- Berufskolleg des Kreises Viersen
- Überbetriebliche Ausbildung
- Fachbereich 92 – Städtische Betriebe, Abteilung I – Stadtstraßen und Stadtgrün
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