Vermessungstechniker/in
Einführung
Die Fachkräfte für Vermessungstechnik führen Lage- und Höhenvermessungen im Gelände durch, werten die Messdaten zeichnerisch sowie rechnerisch aus und erstellen bzw. aktualisieren Pläne und Karten. Diese werden unter anderem beim Bau von Häusern und Straßen benötigt.
Vermessungstechniker/innen arbeiten sowohl im Innen- als auch im Außendienst. Wenn sie Lage- und Höhenvermessungen durchführen, analysieren und ergänzen sie vorhandene Unterlagen, überprüfen die Vermessungspunkte im Gelände und vermessen es von diesen Punkten aus. Sie übertragen Markierungen, z.B. für die geplanten Baugrundstücke bzw. Bauwerke den Angaben aus den Planungsunterlagen entsprechend in das Gelände. Anschließend werten sie die Vermessungsergebnisse aus und erstellen oder aktualisieren die Planungsunterlagen. Sie informieren auch Auskunftssuchende.
Einstellungstermin
01. August
Ausbildungsdauer
3 Jahre mit schriftlichem Berufsausbildungsvertrag
Ausbildungsvoraussetzungen
- Fachoberschulreife/ guter Hauptschulabschluss
- Gesundheitliche Eignung (durch den arbeitsmedizinischen Dienst, bei Jugendlichen U18 zusätzlichen durch den Hausarzt nach Jugendarbeitsschutzgesetz)
- Bedenkenloses Führungszeugnis
Ausbildungsverlauf
Theoretische Ausbildung
Berufskolleg Gewerbliche Schulen (Platz der Republik 1, 41065 Mönchengladbach)
Die Ausbildung endet mit dem Ablegen der Abschlussprüfung bei der Bezirksregierung in Düsseldorf.
Praktische Ausbildung
Fachbereich 70/III – Geodaten und Bodenordnung
Ausbilder
Herr Seeboth - Diplom-Ingenieur für Vermessungstechnik
Verdienst während der Ausbildung
Nach § 8 TVAöD
1. Ausbildungsjahr | ca. 920,00 |
2. Ausbildungsjahr | ca. 970,00 |
3. Ausbildungsjahr | ca. 1.020,00 |
Zzgl. ca. 7,00 € vermögenswirksame Leistungen und Beitrag zur betrieblichen Altersvorsorge.
Nach der Ausbildung
Nach bestandener Abschlussprüfung zur / zum Veranstaltungstechniker/in besteht kein Rechtsanspruch auf Übernahme.
Die Personalverwaltung ist bemüht eine Übernahme, bei guten Leistungen und einer bestehenden freien Stelle, zu realisieren.
Die Eingruppierung als Beschäftigte/r erfolgt in der Regel zunächst in die Entgeltgruppe (EG) 5 des Tarifvertrages im öffentlichen Dienst - 2.249,11 €
Social Media