Straßenwärter/in
Einführung
Die dreijährige Ausbildung als Straßenwärter/in kann jeder beginnen, der mindestens über einen Hauptschulabschluss verfügt. Die Auszubildenden besuchen die gleiche Berufsschule wie die Straßenbauer/innen. Bestandteil der Ausbildung ist auch der Erwerb der Führerscheine der Klasse C und CE.
In ihrer Tätigkeit sorgen die Straßenwärter/innen für die Instandhaltung von Straßen, Plätzen und Wegen. Sie sind zuständig für die Bewirtschaftung von Grünflächen wie Böschungen und Gräben an den Straßenrändern. Zugleich kümmern sie sich um die Absicherung von Baustellen und um die Unterhaltung und Anbringung von Verkehrszeichen. Bei Frost und Schnee nehmen sie den Streu- und Räumdienst wahr.
Somit stellt die Ausbildung zum / zur Straßenwärter/in eine Verbindung aus Straßenbau und Garten- und Landschaftsbau dar.
Einstellungstermin
01. August
Ausbildungsdauer
3 Jahre mit einem schriftlichen Berufsausbildungsvertrag
Ausbildungsvoraussetzungen
- Hauptschulabschluss (Klasse 10, Typ A)
- Gesundheitliche Eignung (durch den arbeitsmedizinischen Dienst, bei Jugendlichen U18 zusätzlichen durch den Hausarzt nach Jugendarbeitsschutzgesetz)
- Bedenkenloses Führungszeugnis
Ausbildungsverlauf
Theoretische Ausbildung
Berufskolleg des Kreises Viersen (Kleinbahnstraße 61, 47906 Kempen)
Die Ausbildung endet mit dem Ablegen der Abschlussprüfung bei der zuständigen Stelle Straßen NRW.
Praktische Ausbildung
Fachbereich 92 – Städtische Betriebe, Abteilung I – Stadtstraßen und Stadtgrün
Überbetriebliche Ausbildung
Bildungszentrum DEULA Rheinland (Krefelder Weg 41, 47906 Kempen)
Ausbilder
Herr Berger - Straßenbaumeister
Verdienst während der Ausbildung
Nach § 8 TVAöD
1. Ausbildungsjahr | ca. 920,00 |
2. Ausbildungsjahr | ca. 970,00 |
3. Ausbildungsjahr | ca. 1.020,00 |
Nach der Ausbildung
Nach bestandener Abschlussprüfung zur / zum Straßenwärter/in besteht kein Rechtsanspruch auf Übernahme.
Die Personalverwaltung ist bemüht eine Übernahme, bei guten Leistungen und einer bestehenden freien Stelle, zu realisieren.
Die Eingruppierung als Beschäftigte/r erfolgt in der Regel zunächst in die Entgeltgruppe (EG) 6 des Tarifvertrages im öffentlichen Dienst - 2.343,24 €
Weiterführende Informationen
- Arbeitsagentur
- Berufskolleg des Kreises Viersen
- Überbetriebliche Ausbildung
- Fachbereich 92 – Städtische Betriebe, Abteilung I – Stadtstraßen und Stadtgrün
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