Außere Viersener Landwehr - Stadtgarten (25b)

Listenart: Bodendenkmal, geschichtliche Denkmäler
Listen-Nummer030
BaujahrMittelalter
eingetragen seit11.10.2012
Flur / Flurstück4/175, 226; 111/56, 57, 64, 65; 148/3, 4
Anschrift, Viersen - Viersen

Beschreibung
Westlich der Autobahn A 61 und 2,1 km südwestlich der Kirche St. Remigius in Viersen verlaufen von Norden nach Süden auf einer Strecke von 952,00 m mehrere Teilstücke der mittelalterlichen Äußeren Viersener Landwehr.

Durch den Autobahnbau wurde der Verlauf der Landwehr unterbrochen. Vom Westrand der Straßenböschung bis zur Bahnlinie ist der Landwehrwall auf einer Strecke von ca. 200,00 m einplaniert und nur auf den letzen 63,00 m erhalten. Am nördlichen Ende des Walles trifft von Westen ein weiterer Landwehrwall auf die Äußere Landwehr. Es handelt sich hier um den Anschluss an die Dülkener Landwehr. Der abgezweigte Wall kann auf 194,00m nach Westen verfolgt werden. Es ist 5,00 m breit und 1,00 m hoch. Die beidseitig vorgelagerten Gräben sind 3,50 bzw. 6,00 m breit und bis zu 1,0 m tief.

Südlich der Eisenbahnlinie bis zur Bundesstraße 7 gibt sich die Landwehr auf einer Länge 232,00 m vorrangig an der Parzellierung zu erkennen. Im nördlichen Teil sind der Wall und die begleitenden Gräben gut erhalten. Der gesamte Bereich ist mit Stockbuchen, Eiche, Birke, Hasel, Holunder und Brombeere bewachsen.

Südlich der Viersener Straße (B 7) ist die Landwehr zunächst durch den Autobahnzubringer zerstört, dann aber mit einzelnen kleineren Unterbrechungen auf einer Strecke von 461,00 m als ausgeprägter Wall vorhanden. Der westliche Graben ist als Senke erhalten und wird auch heute noch als Wassergaben genutzt. Der östliche Graben ist stark verschliffen und nur noch als leichte Senke zu erkennen. De Wall hat ein Breite von 6,00 m und eine Höhe von 1,20 m. Der westlich vorgelagerte Graben ist 3,00 m breit und 0,80 m tief. Die Wallkrone ist mit einer Landschaftshecke und einzelnen durchgewachsenen Bäumen bestanden. Dominante Sorten sind Eiche, Birke, Robine, Vogelbeere, Holunder und Brombeere. Unterbrochen wird die Landwehr durch einen neu angelegten Brückenübergang als Wirtschaftsweg über die Autobahn A 61.

Der beschriebene Abschnitt ist Teil der Äußeren Viersener Landwehr und gehört dem Ausbau des Landwehrsystems der Jahre 1420-1424 an. Im Jahr 1420 entschlossen sich die Viersener Schöffen zusammen mit dem Stiftskapitel St. Gereon zu Köln und dem Herzog von Geldern das Gebiet der Herrlichkeit Viersen mit einer äußeren Landwehr zu umgeben. Innerhalb vier Jahren wurde diese Wallbefestigung unter großem Aufwand der Bevölkerung vornehmlich im Herbst bis zum Frühjahr errichtet. Die Landwehr war gegen den Herzog von Jülich gerichtet. In den folgenden Jahrhunderten wurde die Pflege der Landwehr immer wieder vernachlässigt, bildete aber innerhalb der Landesverteidigung eine wichtige Rolle. Noch 1657 wird berichtet, dass in Kriegszeiten die Landwehren und Schlagbäume gut zu verschließen sind.

Denkmalrechtliche Begründung
Landwehren sind Erdhindernisse, die aus einem oder mehreren parallel verlaufenden Wällen bestehen, die innen und außen von Gräben begleitet werden und die zur Umgrenzung größerer Landschaftsteile angelegt, ursprünglich viele Kilometer lang waren. Die dammartigen Aufschüttungen erreichen eine Höhe von 2,00 – 3.00 m, während die Tiefe der Gräben ca. 1,00 - 1,50 m beträgt. Die erhaltenen Landwehren sind zumeist so stark verschliffen, dass sich die charakteristischen Grabenprofile erst durch archäologische Untersuchungen als Bodenverfärbungen abzeichnen.

Landwehren wurden im Spätmittelalter und in der frühen Neuzeit im unmittelbaren Bereich von Stadt-, Kirchspiel-, Gerichts- oder Territorialgrenzen errichtet und bis in das 17. Jahrhundert hinein genutzt. Mit solchen Sperrwerken, die durch undurchdringliche Hainbuchen- und Weißdornhecken auf den Wallkronen zusätzlich gesichert waren, wurde der Verkehr gezwungen, die an den Durchlässen liegenden Zollstellen zu passieren. Neben diesen dominierenden fiskalischen Gründen bestand ihre Aufgabe auch darin, die Beweglichkeit feindlicher Verbände einzuschränken.

Die Äußere Viersener Landwehr westlich der Autobahn A 61 dokumentiert eindrucksvoll die politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Verhältnisse im Mittelalter und ist ein unverzichtbares Zeugnis der Menschheitsgeschichte im Rheinland, für den Kreis und die Stadt Viersen. Landwehren dürfen in erster Linie als Denkmäler der Friedewahrung gelten, deren Intensivierung einen der Hauptzüge des spätmittelalterlich-frühneuzeitlichen Territorialstaates darstellt. Die Landwehr bei Ransberg stellt somit eine wichtige landesgeschichtliche Bodenurkunde dar, denn ihre Erforschung dient der Ergänzung und Präzisierung archivarischer Urkunden und historischer Zeugnisse. Sie erfüllt die Voraussetzungen nach § 2 DSchG NW zum Eintrag als ortsfestes Bodendenkmal in die Liste der geschützten Denkmäler der Stadt Viersen; an der Unterschutzstellung besteht ein öffentliches Interesse.

Literatur
F. Dohr: „Die Viersener Landwehren“, in: „Aus der Vor-, Früh- und Siedlungsgeschichte der Stadt Viersen“, hrsg. v. K. Mackes u.a., Viersen 1956, Seite 228 - 245.

G. Wessels: „Erhaltung historischer Kulturlandschaften am Beispiel der Landwehren in Viersen“, Unveröffentliche Diplomarbeit, Stadtarchiv Viersen.

Landesvermessungsamt NW (Hrsg.); Kartenaufnahme der Rheinlande durch Tranchot und von Müffling, Bi. 42 Viersen, 1805/06, (1966).

Stand
16.10.2002

Wolfgang Wegener
Wissenschaftlicher Referent
LVR/ Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland

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