Denkmalbereiche

In einem Denkmalbereich unterliegen alle Maßnahmen, die die Gestaltung des Gebiets und deren Objekte betreffen, dem Erlaubnisvorbehalt des Denkmalschutzgesetzes. Auch Objekte, die nicht selbst als Denkmal in die Denkmalliste eingetragen sind.

Denkmalbereich Nr. 3 "Historischer Stadtkern Dülken" - Gutachten

Denkmalbereichssatzungen und Geltungsbereiche:

Kontakt

Westerhoff, Ellen
Bahnhofstr. 23-29
41747 Viersen
Tel.: 02162 101 456
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