Denkmalbereiche
In einem Denkmalbereich unterliegen alle Maßnahmen, die die Gestaltung des Gebiets und deren Objekte betreffen, dem Erlaubnisvorbehalt des Denkmalschutzgesetzes. Auch Objekte, die nicht selbst als Denkmal in die Denkmalliste eingetragen sind.
- Denkmalbereich Nr. 1 "Innenstadt Süchteln" - Gutachten
Viersen Süchteln - Denkmalbereich Nr. 2 "Rahser" - Gutachten
Viersen Viersen
Denkmalbereich Nr. 3 "Historischer Stadtkern Dülken" - Gutachten
Denkmalbereichssatzungen und Geltungsbereiche:
- Denkmalbereich 1 - Innenstadt Süchteln
- Denkmalbereich 1 - Geltungsbereich
- Denkmalbereich 2 - Rahser
- Denkmalbereich 2 - Geltungsbereich
- Denkmalbereich 3 - Innenstadt Dülken
- Denkmalbereich 3 - Geltungsbereich
Öffnungszeiten
Nur nach Vereinbarung
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