Könneshof

Listenart: Baudenkmal, ländliche Denkmäler
Listen-Nummer148
Baujahr18. Jahrhundert
eingetragen seit03.06.1987
Flur / Flurstück133/62
AnschriftBebericher Straße 341, Viersen - Viersen

Beschreibung
Unter den Noverhöfen ist der Hof vor 1600 nicht nachweisbar, sein Name "op der Roeten", auch "Rothen, Rath" Mackes, Nr. 77, Seite 278

Die 4-flügelige Backsteinhofanlage mit Fachwerktoreinfahrt liegt heute traufseitig an der Bebericher Straße, die um 1800 "Viehweg" hieß. Die Fassade ist - wie im Mauerwerk direkt ablesbar - verändert worden: Im 18. Jahrhundert (1779?) wurde der 1 1/2 geschossige Giebel durch Abwalmung im oberen Bereich abgetragen und zu den Seiten hin ergänzt, so dass ein durchlaufend 2-geschossiger Baukörper entstand - mit besseren Raum- und Lichtverhältnissen. Diese Änderung ist ein bedeutendes Zeugnis der Entwicklung vom niederrheinischen Hallenhaus zum T-Typ, bei dem Wohn- und Stallteil sich T-förmig absondern - entsprechend den größer gewordenen Raumbedürfnissen. (Zippelius, Seite 76/77)

Die Fassade ist in 5 Achsen unregelmäßig gegliedert, die drei inneren entsprechen dem Mittelschiff des Wohnstallhauses, daher springen sie zurück.

"Über einem ehemaligen Entlastungsbogen befindet sich eine kleine Sandsteintafel mit barock gerahmter Inschrift:
JHS ANNO 1770 H N M N H
EL NN (oder M?)
in den Ecken noch einmal 1770. Darüber Nische mit neuer Muttergottes" (Clasen, Seite 27)

Ganz ungewöhnlich ist ebenfalls, dass hier die ursprünglichen Funktionen des Wohnstallhauses bis heute noch in Betrieb sind!

Im Stallbereich ist die Holzkonstruktion durch Gussstützen und Eisenträger ersetzt. Im Wohnbereich sind die Abseiten der Tradition entsprechend vorgezogen, der gesamte Grundriss ist wenig verändert. Die übrigen Wirtschaftsgebäude sind aus dem 19. und 20. Jahrhundert. Die Scheune wurde nach einem Brand 1937 neu errichtet.

Die Einfahrt zum Wirtschaftshof in Fachwerk ist in Einfahrtstor und -tür geschieden, vorbildlich in Idee und Ausführung. Auf dem Sturzbalken die Worte (in Kapitalen)
PETER EVEKERMANS + MARIKETRIN BURGERS 1805

Aus wissenschaftlichen, insbesondere architekturgeschichtlichen und volkskundlichen Gründen, liegen Erhaltung und Nutzung des Gebäudes gemäß § 2 (1) des Denkmalschutzgesetzes im öffentlichen Interesse.

Quellen
Akte Sta. 63 Bauordnungsamt der Stadt Viersen
französisches Urkataster 1812

Literatur
Rheinischer Städteatlas VI, Nr. 34, 1980
Clasen: "Die Denkmäler des Rheinlandes", Viersen 1964
Dr. K. Mackes: "Aus der Vor- und Frühgeschichte der Stadt Viersen, 1956

Stand
Hochbauamt der Stadt Viersen
Oktober 1986

nach oben