Kreuzherrenkloster

Listenart: Bodendenkmal, religiöse Denkmäler
Listen-Nummer003
eingetragen seit29.06.1994
Flur / Flurstück63/132, 133, 134, 135, 373
AnschriftKreuzherrenstraße 43-49, Viersen - Dülken

Beschreibung
Gemarkung Dülken, Flur 63, Flurstücke 132, 133, 134, 135 und 373

Das ehemalige Kreuzbrüderkloster Dülken lag im südöstlichen Vierteil der von einer Mauer umgebenen Stadt. Im Jahre 1479 wurde das Kloster gegründet unter Mitwirkung des Gönners Graf Vinzenz von Mörs, der Stadt Dülken und mehrerer Wohltäter, die dem Kloster Haus und Garten, Erbgüter und Renten vermachten. Der Generalvikar des Erzbischofs von der Pfalz erteilte am 30. Oktober 1479 die Genehmigung zum Bau des Klosters. Am 28. September 1491 wurde die Kirche geweiht; der hl. Sebastianus wird als Patron genannt. Knapp fünf Jahre später zerstörte ein Sturm das Klostergebäude. Kurze Zeit danach erfolgte der Wiederaufbau. Im Jahr 1486 wurde dem Kloster der Hof "an der Neelerstraten" übertragen; dieser Hof bildete - neben Kirche und Konventsgebäude - Jahrhunderte lang den Hauptbesitz des Dülkener Klosters.

In den Wirren des 30-jährigen Krieges verschlechterte sich die Vermögenslage der Klostergemeinschaft zusehends. Diese wenig günstige Situation des Konvents scheint auch für den auffallend schnellen Wechsel der Prioren während des 17. Jahrhunderts verantwortlich zu sein. In der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts trat zwar eine Verbesserung ein, doch dann machte sich wieder eine merkliche Verschlechterung breit, die hauptsächlich durch den 7-jährigen Krieg (1756-63) bedingt gewesen sei dürfte. Während dieser Zeit wurde in Kloster und Kirche ein Generalmagazin für die französische Armee eingerichtet, die die Gegend Niederrhein stark heimsuchte.

In den letzten Jahrzehnten der Kanonie befanden sich Kirche und Kloster in einem trostlosen baulichen Zustand, der sich trotz der Bemühungen der Stadt Dülken nicht beheben ließ. 1788 richteten die Bürgen der Stadt wegen des Verfalls von Kloster, Kirche und "lateinischer Schule" eine Klage an den Kurfürsten Karl Theodor, der "die Wiederherstellung der Gebäude unter Aufsicht des Amtsverwalters und des Priors" befahl (Haaß, Kreuzherren 154). Die Restaurierung von Kirche und Kloster zog sich in die Länge, bereits im Jahre 1796 war ein Teil des Klosters abgebrochen. Die Kirche erhielt lediglich ein neues Schellentürmchen, und 1799 wurde sie durch den letzten Prior benediziert. Das Kloster selbst war damals nicht mehr bewohnbar.

Im Jahre 1802 wurden die Kanonie aufgehoben und die Kirche geschlossen. Schließlich schenkte die französische Regierung der Gemeinde Dülken die Kirche, der sie bis 1833 als Hilfspfarre diente. Unter den rheinischen Kreuzherrenklöstern war das Dülkener am wenigsten bedeutend; seine Armut und Bedürftigkeit prägten seine Geschichte seit seiner Gründung.

Seit 1833 diente das Kloster profanen Zwecken: Man richtete eine höhere Schule darin ein, während die Klosterkirche bis 1857 als Bürgermeisteramt und Gericht genutzt wurde. Im September 1872 wurde die Kirche abermals durch Brand zerstört, danach nur restauriert; lediglich das Kirchtürmchen hat man nicht wieder aufgesetzt. Am Klostergebäude selbst nahm man einige bauliche Veränderungen vor; es beherbergt heute die Südschule.

Eine kartographische Bauaufnahme aus dem Jahr 1825 zeigt das Klostergelände mit der geosteten Kirche und einem viereckigen Chor, drei Klostergebäuden unterschiedlicher Funktion sowie Hof, Garten und Friedhof, insgesamt einen etwa dreieckigen Bereich, der von einer Mauer umschlossen wurde. Die Längsausrichtung dieses Areals betrug 60 m, die mittlere Breite knapp 40 m. Zu dem Bodendenkmal gehören insbesondere die im Untertägigen erhaltenen, heute nicht mehr überbauten Relikte des ehemaligen Klostergebäudes und der ehemaligen Kirche.

Das Bodendenkmal ist bedeutend für die Geschichte des Menschens; als Rest eines der ursprünglich 16 Kreuzherrenklöster des Rheinlandes gibt es Zeugnis vom geistigen Leben des Spätmittelalters. Für den Stadtbezirk Dülken sind diese Relikte von besonderer Bedeutung, weil das Kloster und seine Geschichte eng mit dem Stadtbezirk zusammenhängen. Für die Erhaltung und Nutzung liegen also wissenschaftliche, d.h. insbesondere religions-, architektur- und stadtgeschichtliche Gründe vor. Das ehemalige Kreuzherrenkloster ist ein unterirdisches Bodendenkmal, das durchaus noch in seinem Erscheinungsbild an das Kloster erinnert. Der Erhalt des Bodendenkmals "Kreuzherrenkloster" ist gemäß § 2 DSchG angezeigt; an seinem Schutz besteht ein öffentliches Interesse.

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