Stadtbefestigung Dülken (117)

Listenart: Bodendenkmal, geschichtliche Denkmäler
Listen-Nummer016
eingetragen seit24.04.2002
Flur / Flurstück63/193,202,203,204,205,4,5,349,350,266,139,159 (bis auf Nr. 159 alle nur tlw.)
AnschriftTheodor-Frings-Allee/Ostwall, Viersen - Dülken

Beschreibung
Bestimmend für das Stadtbild von Dülken ist der mittelalterliche Stadtgrundriss. Teile der Stadtbefestigung mit Mauer, Graben und Wall sind erhalten und restauriert. Im südlichen Bereich der Stadtumwehrung zeichnet sich in den Gärten zwischen Theodor-Frings-Allee und Westwall der Stadtgraben als Senke ab. Nach Süden zu sind die Stadtmauer und der Gefangenenturm restauriert. Der vorgelagerte Graben wird durch eine moderne Senke symbolisiert. An der Südostseite verläuft entlang des Ostwalls ein weiteres Teilstück restaurierter Stadtmauer. In Höhe des Grundstücks Ostgraben 66 steht der Halbrundturm "Klosters gedeckter Turm". Die Wall- und Gartenbereiche werden von der Straße bzw. von einer Einzelhausbebauung überlagert. Der nördliche Befestigungsabschnitt ist weitgehend überbaut. Grabensenken und angeschüttete Bereiche finden sich an Westgraben und Nordgraben. Die Stadttore an der Süd- und Nordseite sind in ihren Fundamenten erhalten. Dies dokumentieren Untersuchungen bei Straßenbauarbeiten 1986 und Abrisspläne aus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts.

Darstellungen der Stadtumwehrungen finden sich auf alten Zeichnungen und Kartenwerken. Dass Stadtmauer und Graben zu Beginn des 19. Jahrhunderts noch erhalten sind, weisen die Karten von Tranchot 1804/05 und das Urkataster von 1825 aus.

Die Siedlung Dülken entstand im Mittelalter zu beiden Seiten des Nettegrabens an der Furt einer von Nord nach Süd verlaufenden Heerstraße. 1364 wird Dülken erstmals als Stadt bezeichnet, Ende des 14., Anfang des 15. Jahrhunderts erfolgt die Ummauerung. 1568 wird die Stadtmauer mit 12 Türmen genannt. Ein weiterer Ausbau beginnt in den folgenden Jahren. 1533, 1666, 1679 und 1723 zerstören Brände die Stadt. Die im 30jährigen Krieg zerstörten Stadttore werden 1656 wieder aufgebaut. Ab 1831 begann der Abbruch der Befestigungsanlagen.

Die im Gelände vorgefundenen Begebenheiten, Grabungsergebnisse und Vergleiche mit Analogiebeispielen weisen daraufhin, dass die Stadtbefestigung von Dülken in weiten Bereichen als Bodendenkmal erhalten ist.

Die Stadtbefestigung von Dülken ist bedeutend für die Geschichte des Menschen, für Städte und Siedlungen am Niederrhein. Sie erfüllt die Voraussetzungen gem. § 2 DSchG zur Eintragung in die Liste der Bodendenkmäler. Für die Erhaltung und Nutzung stehen wissenschaftliche, volkskundliche und städtebauliche Gründe im Vordergrund. Ihr Schutz liegt im öffentlichen Interesse.

Zustand und Erscheinungsbild
An der Südwest- und Südostseite ist ein Teilstück der Stadtmauer restauriert. Reste des Grabens sind an der Nord- und Südseite zu erkennen.

Ausgrabungen und Funde
keine

Literatur und Quellen
P. Norrenberg, Chronik der Stadt Dülken Beitr. Localgesch. Niederrhein 3 (1874)
P. Clemen (Hrsg.), Die Kunstdenkmäler der Rheinprovinz 1.1. (1891) Seite 31 ff.
E. Keyser (Hrsg.), Rheinisches Städtebuch. Deutsches Städtebuch 3 (1956) Seite 92ff.
M. Wensky/W. Krötz (Hrsg.), Rheinischer Städteatlas 27 (1979)
G. Loewe, Kreis Kempen-Krefeld. Arch.Funde Denkmäler Rheinland (1971) 117f, Seite 173- 177.
Landesvermessungsamt Nordrhein-Westfalen, Kartenaufnahme der Rheinlande durch Tranchot und von Müffling 1802-20 (1971) Blatt 41 Dülken von 1804/05
RAB, Ortsakten : 2131/003
RLMB, Foto-Archiv : -
RLMB, Plan-Archiv : -

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