Wohnhaus Otto Körfer

Listenart: Baudenkmal, städtische Denkmäler
Listen-Nummer374
Baujahr1904/1905
eingetragen seit23.06.1999
Flur / Flurstück102/506
AnschriftAm Klosterweiher 42, Viersen - Viersen

Beschreibung
Das Gebäude wird laut Bauakte 1904/1905 für den Schlosser Otto Körfer durch den Viersener Unternehmer Arthur Lücker errichtet. Es handelt sich um ein dreigeschossiges Wohngebäude aus Backstein mit ornamentierter Putzfassade zur Straße.

Der im dunklem Ockerton gestrichene Verputz des Erdgeschosses imitiert Quadermauerwerk. Der Hauseingang befindet sich in der rechten Achse. Fenster und Türen haben ein weiß abgesetztes profiliertes Gewände mit einem rundbogigen Abschluss. Der Bogen ist durch Kämpfer- und Keilsteine zusätzlich betont. Ein Fensterbankgesims gibt der Fassade horizontale Struktur.

Das erste Obergeschoss wird von einem großen dreiseitigen Erker dominiert, der die beiden rechten Fensterachsen annimmt. Die Brüstungszone unter den Fenstern und am Erker, zwischen dem Geschossgesims und dem auch hier vorhandenen Fensterbankgesims, ist jeweils ornamental gefüllt, am Erker umlaufend als Blendmaßwerk. Die Fenster werden bekrönt von einem flach stuckierten "Aufsatz" aus kleinen seitlichen Pilasterandeutungen und einem rundbogig überhöhten Feld, dessen Fläche mit einer Kopffigur und weiteren floral-vegetabilen Schmuckformen gefüllt ist. Auf Kämpfer- und auf Traufenhöhe unterstützt jeweils ein weißes Putzband die horizontale Gliederung der Wandfläche. Der Erker besitzt unterhalb seiner Traufe einen ornamentierten Fries.

Das zweite Obergeschoss ist einfacher gestaltet. Das Fensterbankgesims markiert optisch die Geschossgrenze, die real jedoch durch das flachere darunterliegende Putzband gegeben ist. Die vier im Format kleineren Fenster werden von einer getreppten Putzfläche bekrönt, deren unterer Abschluss als Sturz des Fensters vorhangartig gerafft ist. Ein Spitzgiebelfries mit Blendmaßwerkfüllung bildet den Übergang zur Dachtraufe aus. In der Dachfläche spiegeln zwei zu einer breiten mittleren Dachgaube zusammengefasste Fenster den späteren Dachausbau wider.

Das Gebäude besitzt noch seine originalen T-Stockfenster; die rundbogigen Oberlichter der Erdgeschoss-Fenster sind mit kleinteiligen Sprossen gefüllt. Die Grundstrukturen des Inneren sind im wesentlichen unverändert erhalten: Grundriss, Treppenhaus mit einfacher Holztreppe, ornamentierter Fliesenboden im seitlichen Erdgeschoss-Eingangsflur und Türen. Im Erdgeschoss wird wohl in den fünfziger Jahren ein Durchbruch zum linken Nachgebäude Am Klosterweiher 40 (Kinderkrankenhaus) geschaffen. Hinten an das Gebäude schließt sich ein zweigeschossiges Hintergebäude mit geschlämmten Backsteinaussenwänden an, das im Inneren rundbogige Durchgänge mit kleinen Kapitellkämpfern aufweist. Insgesamt ergibt sich eine bemerkenswert große Gesamtraumfläche.

Als in seiner wesentlichen Struktur und im gestalterischen Detail original erhaltenes Wohnhaus des frühen 20. Jahrhunderts, das nach dem Zweiten Weltkrieg als Teil des benachbarten Kinderkrankenhauses und dann als städtisches Verwaltungsgebäude genutzt wird, ist das stattliche Wohnhaus Am Klosterweiher 42 bedeutend für Viersen. Bautypologisch und hinsichtlich des gestalterischen Stils steht das Gebäude noch ganz in der späthistoristischen Tradition der Jahrzehnte davor und ist daher ein Beispiel, wie sehr der "Jugendstil" der Jahre nach 1900 noch den Auffassungen der vorangegangenen Jahrzehnte verhaftet bleibt. Besonders deutlich wird diese architekturgeschichtliche Stellung im Vergleich zu dem nur wenige Jahre später (1912/13) geplanten Nachbargebäude Am Klosterweiher 40, das in einer neusachlich-traditionalistischen Formensprache gehalten ist, die sich als "bodenständige" Reformarchitektur bewusst von Jugendstil und Historismus absetzen will. Als typisches und substantiell sehr anschaulich erhaltenes Zeugnis dieser bauhistorischen Übergangsphase besteht an der Erhaltung und Nutzung des Gebäudes Am Klosterweiher 42 gemäß § 2 (1) des Denkmalschutzgesetzes ein öffentliches Interesse.

Quelle
Akte Am Klosterweiher 42
FB 6/I Bauordnung

Stand
FB 8/III Zentrale Bauverwaltung
-Untere Denkmalbehörde-
Mai 1999

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