Leichenpässe
Kontakt
Reichert-Lindermann, Mejra
Theodor-Frings-Allee 2241751 Viersen Tel.: 02162 101 6140
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Öffnungszeiten
nach Vereinbarung
Für die Überführung eines Leichnams über die Grenze der Bundesrepublik Deutschland hinaus wird ein Leichenpass benötigt. Dieser wird auf (formlosen) Antrag des Bestattungs-/Überführungsunternehmens von der örtlichen Ordnungsbehörde des Sterbeortes ausgestellt (§ 17 Bestattungsgesetz NRW).
Ein Leichenpass darf nur ausgestellt werden, wenn eine von der für den Sterbe- oder Auffindungsort zuständigen unteren Gesundheitsbehörde veranlasste weitere ärztliche Leichenschau vorgenommen und mit einer Bescheinigung bestätigt worden ist, dass kein Verdacht auf einen nicht natürlichen Tod besteht.
Benötigte Unterlagen
- Formloser Antrag mit Angabe des Start- und Zielortes, der Fahrtroute, des Beförderungsmittels und der Todesursache (z.B. „natürlicher Tod")
- Todesbescheinigung des Arztes (Nichtvertraulicher Teil - „grüner Totenschein")
- Sterbeurkunde
- bei einem natürlichen Tod: Bescheinigung über die zweite Leichenschau durch einen Amtsarzt (bzw. die vom Gesundheitsamt beauftragte Stelle), gem. Anlage 1 zu § 15 BestG NRW
oder
bei einem unnatürlichen Tod: Freigabe / Bescheinigung der Polizei bzw. der Staatsanwaltschaft, gem. § 159 Abs. 2 StPO - Bestätigung des Bestattungsunternehmens über die ordnungsgemäße Einsargung gemäß Muster.
Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie die o.g. Unterlagen gerne vorab per E-Mail an ordnungsangelegenheiten@viersen.de senden.
Gebühr
Die Gebühr für den Leichenpass beträgt 25,00 EUR.
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