Umzugsfahrzeuge (Ausnahmegenehmigungen zum Parken)
Kontakt
Boeken, Thomas
Am Alten Rathaus 141751 Viersen Tel.: 02162 101 616
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Fröhlich-Becker, Birgit
Am Alten Rathaus 141751 Viersen Tel.: 02162 101 615
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Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 08.00 - 12.30 Uhr
Wenn die örtlichen Gegebenheiten das problemlose Abstellen eines Umzugsfahrzeuges (z. B.absolutes Halteverbot, Fußgängerzone) nicht ermöglichen, benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung zum Parken des Umzugsfahrzeuges, oder, wenn das Umzugsfahrzeug nicht abgestellt werden kann, weil der Bereich ständig von parkenden Fahrzeugen belegt ist, eine Genehmigung zur Einrichtung einer Halteverbotszone.
Der Antrag kann auch telefonisch, spätestens jedoch 2 Wochen vor dem Umzugstermin, gestellt werden.
Bei einem Antrag auf Einrichtung einer Halteverbotszone sind die Halteverbotszeichen von Ihnen zu besorgen und mindestens 4 Tage vor Beginn des Umzugs aufzustellen. Auf der Vorderseite der Halteverbotsschilder müssen Zusatzschilder mit Angabe des Umzugsdatums und der Uhrzeit angebracht werden.
Gebühr
Die Gebühr beträgt für 1-3 Tage 20,00 €
Bei Antragstellung von weniger als 8 Tagen vor dem Umzugstermin erhöht sich die Gebühr um 50%.
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