Europawahl 9. Juni 2024

In der Stadt Viersen sind ca. 58.500 Wahlberechtigte aufgerufen, an der Europawahl teilzunehmen.

Wichtige Informationen zusammengefasst:

Wahlberechtigung

Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag

  • Deutsche*r im Sinne des Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaates besitzt,
  • das 16. Lebensjahr vollendet hat,
  • seit mindestens drei Monaten (9. März 2024) vor der Wahl seinen Hauptwohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland oder einem anderen EU-Mitgliedsstaat hat und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Wahlbenachrichtigung

Die Wahlbenachrichtigungen werden allen Wahlberechtigten automatisch in der Zeit vom 4. Mai bis spätestens 19. Mai 2024 zugestellt. Sind Sie wahlberechtigt und haben keine Wahlbenachrichtigung im obigen Zeitraum erhalten, dann melden Sie sich bitte umgehend – gerne telefonisch (Telefon 02162 101-6857) oder per Mail unter wahldienststelle@viersen.de – in der Wahldienststelle der Stadt Viersen.

Wahllokale

Die Stadt Viersen ist in 50 Stimmbezirke unterteilt. Ihren Stimmbezirk finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung oder mit Hilfe unseres Wahlraumfinders.

Im Vergleich zur Landtagswahl 2022 gibt es drei Änderung bei den Wahllokalen. Wer bisher seine Stimme in den Bezirken 802.2 und 803.2 im Pfarrheim „Herz-Jesu“ abgegeben hat, kann dies künftig in den Räumen der KiTa KinderReich auf der Lindenallee 21 erledigen. Außerdem ist das Wahllokal für den Stimmbezirk 813.1 vom Katharina-von-Bora-Haus jetzt im Theodor-Graver-Haus (Treffpunkt „miteinander füreinander“) an der Hindenburgstraße 7 in Süchteln zu finden. Die neuen Wahllokale werden erstmals zur Europawahl am 9. Juni 2024 genutzt.

Zuzug/ Umzug/ Fortzug

Informationen zur Ausübung des Wahlrechts hinsichtlich Zuzug, Umzug und Fortzug können Sie hier als PDF-Datei herunterladen und einsehen.

Weiterführend finden Sie hier die Anträge zur Aufnahme in das Wählerverzeichnis und zum Einspruch gegen das Wählerverzeichnis der neuen Wohngemeinde.

Personen ohne festen Wohnsitz

Wahlberechtigte, die in Nordrhein-Westfalen nicht für eine Wohnung gemeldet sind, sich aber dort gewöhnlich aufhalten, können sich in der Zeit vom 29. April bis zum 19. Mai 2024 auf Antrag in das Wählerverzeichnis eintragen lassen. Der Antrag auf Eintragung ist bei der Wahldienststelle der Stadt Viersen schriftlich oder persönlich zu den Öffnungszeiten zu stellen. Der Antrag muss den Familiennamen, die Vornamen, das Geburtsdatum, die Staatsangehörigkeit und die genaue Anschrift der/des Wahlberechtigten (zum Beispiel die Anschrift der Unterkunft, in der sich diejenige/derjenige gewöhnlich aufhält) enthalten und persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Entsprechende Formulare stehen zu gegebener Zeit in der Wahldienststelle der Stadt Viersen für Personen ohne festen Wohnsitz bereit.

Einsichtsfrist in das Wählerverzeichnis

Sind Sie irrtümlich nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen worden, sind aber wahlberechtigt, so können Sie in der Zeit vom 21. bis 24. Mai 2024 Einsicht in das Wählerverzeichnis nehmen und schriftlich oder zur Niederschrift bei der Wahldienststelle der Stadt Viersen einen auf Eintragung gerichteten Einspruch gegen das Wählerverzeichnis erheben. Die erforderlichen Beweismittel sind im Zweifel beizubringen.

Briefwahl

Wer am 9. Juni 2024 nicht persönlich in seinen Wahlraum gehen kann, hat die Möglichkeit, seine Stimme per Briefwahl abzugeben. Jede wahlberechtigte Person, die in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, erhält auf Antrag einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen.

Möchten Sie einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragen, um Ihre Wahl in den eigenen vier Wänden durchzuführen oder in einem beliebigen Wahlbezirk Ihres Wahlkreises, können Sie zum Beispiel einfach und schnell unser Online-Formular nutzen. Hierfür benötigen Sie keine Wahlbenachrichtigung. Alternativ können Sie einen Wahlschein bequem digital über den QR-Code beantragen, der auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung aufgedruckt ist. Selbstverständlich können Sie uns Ihren Antrag auch in jeder anderen Schriftform (zum Beispiel ausgefüllte Rückseite der Wahlbenachrichtigung, E-Mail, Fax, Brief) zusenden. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich. Der persönlich zu stellende Antrag muss den vollständigen Vor- und Zunamen, die Straße und Hausnummer, die Postleitzahl des Hauptwohnsitzes in Viersen und das Geburtsdatum enthalten. Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.

Wahlscheine können bis zum 7. Juni 2024, 18:00 Uhr, beantragt werden. Bitte beachten Sie die mehrtägigen Postlaufzeiten. Sollten Sie die Unterlagen nicht persönlich abholen, ist eine Zustellung bis zum nächsten Tag nicht sichergestellt! Sollte Ihnen ein beantragter Wahlschein nicht zugestellt werden, so kann Ihnen bis spätestens Samstag, 8. Juni 2024, 12:00 Uhr, nach einer Versicherung Ihrerseits ein neuer Wahlschein erteilt werden. Nehmen Sie in diesem Fall bitte rechtzeitig Kontakt mit der Wahldienststelle auf, denn wenn für Sie bereits ein Wahlschein ausgestellt wurde, können Sie nur noch mit diesem Wahlschein wählen. Im Wahlraum sind Sie ohne diesen Wahlschein nicht mehr wahlberechtigt. Eine Wahlbenachrichtigung ist kein Wahlschein.

Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt.

Plötzliche Erkrankung und selbständiger Wahlschein

In Fällen plötzlicher Erkrankung und in Ausnahmefällen hinsichtlich nicht im Wählerverzeichnis eingetragener Personen (zum Beispiel Einbürgerung, Feststellung des Wahlrechts im Einspruchsverfahren) können Wahlscheine noch bis zum 9. Juni 2024, 15 Uhr beantragt werden. Das Recht auf Ausstellung eines Wahlscheines muss in diesen Fällen nachgewiesen werden! In Fällen plötzlicher Erkrankung sind daher eine ärztliche Bescheinigung sowie gegebenenfalls eine Bevollmächtigung zur Beantragung und Abholung von Briefwahlunterlagen für die beziehungsweise den Wahlberechtigten erforderlich. Eine Ausübung des Wahlrechts durch eine Vertretung ist unzulässig. Bitte stimmen Sie sich unbedingt vor einer persönlichen Vorsprache in der Wahldienststelle der Stadt Viersen am Wahlsonntag mit uns ab (Telefon: 02162 101-6857).

Öffnungszeiten der Wahldienststelle

Sie können ab dem 6. Mai 2024 Ihre Stimme auch per Briefwahl vor Ort in der Wahldienststelle der Stadt Viersen (Rathausmarkt 1, Wahldienststelle (Raum 100), 41747 Viersen) abgeben. Sie benötigen lediglich einen Lichtbildausweis, nach Möglichkeit bringen Sie bitte auch Ihre Wahlbenachrichtigung mit.

Die Wahldienststelle ist zu den unten genannten Öffnungszeiten telefonisch unter 02162 101-6857 oder per Mail unter wahldienststelle@viersen.de erreichbar.

Öffnungszeiten ab dem 06. Mai 2024 bis zum Wahltag:

Montag bis Mittwoch: 8:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 13:00 Uhr
Samstag: 10:00 - 13:00 Uhr

Freitag, 7. Juni 2024: 8:00 - 18:00 Uhr
Samstag, 08. Juni 2024
: 8:00 - 18:00 Uhr (nur für Ersatzausstellung bereits beantragter, nicht zugestellter Briefwahlunterlagen)

Wahltag: ab 8:00 Uhr

 

 

Weiterführende Informationen

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