Haushalt der Stadt Viersen

Gemäß der §§ 78 und 79 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) haben Städte und Gemeinden für jedes Jahr eine Haushaltssatzung zu erlassen/einen Haushaltsplan zu erstellen, in denen insbesondere festgesetzt wird, welche Erträge undEinzahlungen (Einnahmen) und welche Aufwendungen und Auszahlungen (Ausgaben) sowie in welcher Höhe Kreditaufnahmen  für das jeweilige Jahr vorgesehen sind. Da sich die Einnahmen von Kommunen zu einem großen Teil aus Steuern und Gebühren zusammensetzen, soll hiermit eine Transparenz geschaffen werden, wofür diese Mittel verwendet werden. Zum Ende eines Jahres hat die Stadt Viersen dann gemäß § 95 GO NRW einen Jahresabschluss aufzustellen, aus dem sich dann ergibt, in welcher Höhe die geplanten  Erträge und Einzahlungen (Einnahmen) und Aufwendungen und Auszahlungen (Ausgaben) sowie Kreditaufnahmen tatsächlich angefallen sind. Der Jahresabschluss hat insbesondere „ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde zu vermitteln“.
Zur Systematik des städtischen Haushaltes wird auf Kapitel 1 des Vorberichtes verwiesen. Auf dieser Seite werden der jeweils aktuelle Haushaltsplan sowie die aktuellen, vom Rat festgestellten Jahresabschlüsse verfügbar gemacht.
 

Haushaltsreden 2025

Haushaltsplan der Stadt Viersen 2025

Am 10. Dezember 2024 wurde der Haushaltsplanentwurf 2025 mitsamt seinen Anlagen zur politischen Diskussion in den Rat der Stadt eingebracht.

Nach Vorberatungen in den Fachausschüssen hat der Rat in seiner Sitzung vom 18. März 2025 unter dem TOP 19 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 mitsamt ihren Anlagen mehrheitlich beschlossen. Beratungsgrundlage war die von der Verwaltung vorgelegte Veränderungsliste zum Haushaltsplanentwurf 2025 mit den sich in der Zwischenzeit ergebenen allgemeinen Änderungserfordernissen und den Ergebnissen aus den stattgefundenen politischen Beratungen einschließlich der Begründungen für die Änderungen einzelner Haushaltspositionen.
Nach Abschluss des Anzeigeverfahrens durch die Kommunalaufsicht mit Verfügung vom 22. April 2025 wurde die Haushaltssatzung im Amtsblatt des Kreises Viersen vom 30. April 2025 öffentlich bekanntgemacht und ist somit seit dem 1. Mai 2025 rechtskräftig. 

Gegenüber dem Haushaltsplanentwurf ergaben sich nur wenige Änderungen, die insgesamt nicht zu einer Veränderung der im Haushaltsplanentwurf 2025 getroffenen Grundaussagen zur Finanzsituation der Stadt Viersen geführt haben, insbesondere kann weiterhin ein fiktiver Haushaltsausgleich dargestellt werden. Für nähere Informationen wird auf die Sitzungsvorlage (2025/4424/FB 20/I (TOP 19.12)) verwiesen. Aus diesem Grund wurde -wie schon für die Haushaltsjahre 2021-2024- in Abstimmung mit der Kommunalaufsicht auf eine vollständige, redaktionelle Überarbeitung des Entwurfes (inklusive aller Anlagen, Vorbericht etc.) verzichtet. Das nachfolgend abrufbare, endgültige Zahlenwerk enthält aber neben den wichtigsten Anlagen in aktueller Fassung auch zugehörige Erläuterungen.

Haushaltsplan der Stadt Viersen 2024

In seiner Sitzung vom 19. März 2024 hat der Rat der Stadt Viersen unter dem TOP 12 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 mitsamt ihren Anlagen mehrheitlich beschlossen. Beratungsgrundlage war die von der Verwaltung vorgelegte Veränderungsliste zum Haushaltsplanentwurf 2024 mit den sich in der Zwischenzeit ergebenen allgemeinen Änderungserfordernissen und den Ergebnissen aus den stattgefundenen politischen Beratungen einschließlich der Begründungen für die Änderungen einzelner Haushaltspositionen.
Nach Abschluss des Anzeigeverfahrens durch die Kommunalaufsicht mit Verfügung vom 18. April2024 wurde die Haushaltssatzung im Amtsblatt des Kreises Viersen vom 25. April 2024 öffentlich bekanntgemacht.

Gegenüber dem Haushaltsplanentwurf ergaben sich nur wenige Änderungen, die insgesamt nicht zu einer Veränderung der im Haushaltsplanentwurf 2024 getroffenen Grundaussagen zur Finanzsituation der Stadt Viersen geführt haben, insbesondere kann weiterhin ein fiktiver Haushaltsausgleich dargestellt werden. Für nähere Informationen wird auf die Sitzungsvorlage (2024/4017/FB20/I (TOP 12.9) verwiesen. Aus diesem Grund wurde -wie schon für die Haushaltsjahre 2021, 2022 + 2023- in Abstimmung mit der Kommunalaufsicht auf eine vollständige, redaktionelle Überarbeitung des Entwurfes (inklusive aller Anlagen, Erläuterungen, Vorbericht etc.) verzichtet.

Nachfolgend finden sich - aus Gründen der Übersicht aufgeteilt in zwei Dateien - sämtliche Beratungsvorlagen sowie das endgültige Zahlenwerk des Haushaltsplanes 2024 gemäß Beschluss des Rates vom 19. März 2024 (jeweils inklusive Stellenplan):


 

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