Integrationsausschuss der Stadt Viersen

Was ist der Integrationsausschuss?

Der Integrationsausschuss ist das Gremium zur politischen Beteiligung für Menschen mit Einwanderungsgeschichte. Er setzt sich für die gleichberechtigte politische, gesellschaftliche und kulturelle Teilhabe von Menschen mit internationaler Geschichte ein. Ziel ist der Austausch mit Politik und Verwaltung, um den mit der Zuwanderung stattfindenden Veränderungsprozess inhaltlich zu begleiten. Der Ausschuss kann und soll Vorschläge machen und Anregungen geben, um die Potentiale von Migration aufzuzeigen und den Prozess für mehr Chancengerechtigkeit in der Stadt positiv zu beeinflussen.

Wie setzt er sich zusammen?

Der Integrationsausschuss hat 18 Mitglieder. 12 von ihnen sind Menschen, die sich für die Interessen von Menschen mit internationaler Geschichte einsetzen. Sie werden bei der Wahl zum Integrationsausschuss am 14. September 2025 gewählt. Dazu kommen 6 vom Stadtrat bestimmte Ratsmitglieder oder sachkundige Personen aus der Bürgerschaft. 

Wie oft tagt der Integrationsausschuss?

In der Regel finden vier Mal im Jahr Sitzungen statt.

Wer kann gewählt werden? 

Kandidieren dürfen deutsche und nichtdeutsche Menschen, die mindestens 18 Jahre alt sind und mindestens seit drei Monaten mit dem Hauptwohnsitz in Viersen gemeldet sind. Wer ausschließlich eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt, muss seit mindestens einem Jahr rechtmäßig in Deutschland leben. 

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt sind ausländische Personen, die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind. 

Gleiches gilt für Deutsche, 

  • die ihre deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten haben;
  • die neben der deutschen auch eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen;
  • die als Kinder ausländischer Eltern ihre deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt im Inland erworben haben;

sowie für ausgesiedelte Personen. 

Wer mitwählen möchte, muss seit mindestens 16 Tagen den Hauptwohnsitz in Viersen haben. Menschen, die sich in einem laufenden Asylbewerbungsverfahren befinden sowie ausreisepflichtige Personen dürfen nicht wählen.

Für wie lange ist man gewählt?

Der Integrationsausschuss wird für fünf Jahre gewählt, das heißt bis September 2030. 

Wie wird gewählt?

Wahlvorschläge können als Listen- oder Einzelvorschlag eingereicht werden und müssen von einer bestimmten Anzahl Wahlberechtigter unterstützt werden. Bei einem Listenwahlvorschlag stehen mehrere Menschen auf einer Liste Der Landesintegrationsrat NRW empfiehlt die Bildung von Listen. Des Weiteren ist es möglich, auch stellvertretende Personen zu wählen, für den Fall, dass ein Sitzungstermin einmal nicht wahrgenommen werden kann. 

Bis wann muss ich meine Kandidatur einreichen?

Kandidaturen und die notwendigen Unterschriften unterstützender Personen müssen bis zum 7. Juli bei der Stadt eingereicht werden. Hier helfen die Mitarbeitenden der Verwaltung gerne (siehe unten).

Warum lohnt es sich im Integrationsausschuss zu engagieren?

Es gibt viele gute Gründe, im Integrationsausschuss einer Stadt mitzumachen:

  • Die Gemeinschaft gestalten
    Der Integrationsausschuss hilft dabei, eine offene und vielfältige Gesellschaft zu schaffen. Ideen und Vorschläge, die das Zusammenleben aller Menschen in Viersen fördern, können hier eingebracht werden.
     
  • Stärkung der Integration
    Das Engagement im Integrationsausschuss kann dazu beitragen, die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund zu verbessern. Es schafft die Chance, Barrieren abzubauen und den Austausch zwischen verschiedenen Kulturen zu fördern.
     
  • Interessen vertreten
    Der Integrationsausschuss bietet eine Plattform, um die Interessen von Menschen mit Migrationshintergrund zu vertreten. Durch ihn ist sichergestellt, dass deren Stimmen gehört und ihre Anliegen in der Kommunalpolitik berücksichtigt werden.
     
  • Für die Gesellschaft Gutes tun
    Der Einsatz für Integration und Vielfalt leistet einen wichtigen Beitrag zu einer harmonischen und gerechten Gesellschaft.
     
  • Netzwerkbildung
    Im Integrationsausschuss kommen Menschen aus unterschiedlichen Hintergründen und mit verschiedenen Erfahrungen zusammen. Dies kann zu wertvollen Kontakten und einem stärkeren Gemeinschaftsgefühl führen.
     
  • Persönliche Entwicklung
    Das Engagement in einem Integrationsausschuss kann auch eine persönliche Bereicherung sein. Man lernt viel über andere Kulturen, entwickelt neue Fähigkeiten und gewinnt an Selbstvertrauen.

Insgesamt ist das Engagement im Integrationsausschuss eine wertvolle Möglichkeit, aktiv an der Gestaltung der eigenen Kommune mitzuwirken und positive Veränderungen in und für Viersen zu erreichen!

Sie haben noch Fragen oder benötigen Unterstützung?

Zum Integrationsausschuss beraten Sie 

Christoph Hünnekes, Telefon 02162 101-299 und  
Nina Himmelspach-Fischer, Telefon 02162 101-407, 
E-Mail: integration@viersen.de

Auskünfte zur Kandidatur gibt es telefonisch unter der Nummer 101-6857 oder per E-Mail an wahlen@viersen.de