Wohnsitz anmelden

Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen, müssen Sie sich nach dem ab 01.11.2015 geltenden Bundesmeldegesetz  innerhalb von zwei Wochen nach Bezug der Wohnung bei der Meldebehörde anmelden. Die neue Behörde benachrichtigt die Behörde des bisherigen Wohnortes. Bei Umzügen ins Ausland oder Abmeldungen eines Nebenwohnsitzes gilt diese Regelung jedoch nicht. Hier muss eine Abmeldung nach wie vor vorgenommen werden. Seit dem 01.11.2015 muss der Wohnungsgeber jeden Einzug oder  Auszug schriftlich bestätigen. Hierzu ist die bundeseinheitliche Wohnungsgeberbestätigung zu verwenden. Diese legt der Meldepflichtige der Meldebehörde vor.

Falls Sie innerhalb von Viersen umziehen, genügt eine Ummeldung.

Die Anmeldung erfolgt persönlich oder von einer bevollmächtigen Person.
Für die Anmeldung werden der Personalausweis der anzumeldenden Person und eine Wohnungsgeberbestätigung benötigt. Außerdem bringen Eigentümer einen Eigentumsnachweis (Notarvertrag, Grundbuchauszug) mit.
Die Anmeldung wird unmitttelbar von den Mitarbeitern der Meldestellen durch Eingabe Ihrer Daten in die EDV vorgenommen.
Hierfür stehen keine Formulare auf der Hompage zur Verfügung.

Diese Dienstleistung bieten wir im Service-Center Viersen an.
Ein Besuch im Service-Center ist nur mit Termin möglich. Zur Terminvereinbarung nutzen Sie bitte die Online-Terminvergabe.

Es werden in der Regel täglich zwischen 7:00 und 8:00 Uhr weitere Kontingente für den jeweiligen Tag beziehungsweise den Folgetag für die Online-Buchung freigeschaltet. Wenn Sie einen kurzfristigen Termin benötigen, empfiehlt es sich, morgens ab 7:00 Uhr das Terminangebot des Service-Centers zu sichten.

Hinweise

Bitte beachten Sie, dass eine Anmeldung erst nach tatsächlichem Bezug der Wohnung möglich ist.

Die Adressenumschreibung Ihres Fahrzeugscheines erfolgt beim Straßenverkehrsamt des
Kreises Viersen
Rathausmarkt 3
41747 Viersen

Information gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung für meldepflichtige Personen

Weiterführende Informationen

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