Integrationsausschusswahl 2025

Am Sonntag, 14. September 2025, wird die Wahl des Integrationsausschusses stattfinden. 

Gewählt werden 12 Migrantenvertreter*innen. Diese 12 bilden zusammen mit 6 vom Rat gemäß § 50 Absatz 3 der Gemeindeordnung bestellten Ratsmitgliedern oder sachkundigen Bürger*innen den Integrationsausschuss. 

Weitere Informationen zum Integrationsausschuss und seiner Arbeit sind hier zu finden: 

Integrationsausschuss  

Wahlhelfende gesucht!     

Bitte geben Sie unter dem Feld „Bemerkungen“ an, dass Sie bei der Wahl des Integrationsausschusses helfen möchten. 

Wahldienststelle

Die Wahldienststelle für die Wahl des Integrationsausschusses öffnet erst einige Wochen vor dem Wahltermin. 

Genauere Informationen folgen. 

Für Anfragen zu Wahlvorschlägen, Unterstützungsunterschriften und ähnlichen Themen rund um die Wahl des Integrationsausschusses können Sie sich jetzt schon an die Mitarbeitenden des Wahlamtes im Stadthaus, Rathausmarkt 1, Zimmer 356 und 301, wenden. Bitte vereinbaren Sie vor einem Besuch telefonisch oder per E-Mail einen Termin. 

Wahlhotline: 02162 101-6857

Monika Evers             02162 101-242        wahlen@viersen.de
Leon Berlin                 02162 101-129        wahlen@viersen.de
Sina Grethe                02162 101-1392      wahlen@viersen.de

Wahlberechtigung

Wahlberechtigt für die Wahl des Integrationsausschusses ist nach § 6 der Wahlordnung wer, 

  • nicht Deutscher*Deutsche im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist,
  • eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt,
  • die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten hat oder
  • die deutsche Staatsangehörigkeit gemäß § 4 Absatz 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 102-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. März 2024 (Bundesgesetzblatt 2024 I Nummer 104), erworben hat. 

Darüber hinaus muss die Person am Wahltag

  • das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben,
  • sich seit mindestens einem Jahr im Bundesgebiet rechtmäßig aufhalten und
  • mindestens seit dem sechzehnten Tag vor der Wahl in der Gemeinde ihre Hauptwohnung haben. 

Wählen kann in der Stadt Viersen nur, wer in das Wählerverzeichnis der Stadt Viersen eingetragen ist oder einen gültigen Wahlschein hat. 

Wählbarkeit, Wahlvorschläge und vieles mehr

Weitere Informationen rund um Wählbarkeit, Wahlvorschläge, Unterstützungsunterschriften und vieles mehr erhalten Sie 

Auskünfte erhalten Sie auch bei den unter „Wahldienststelle“ aufgeführten Mitarbeitenden des Wahlamtes. 

Wahlhotline: 02162 101-6857