Brückentage mit Einschränkungen

Die Dienststellen der Stadtverwaltung Viersen werden 2019 nach Brückentagen und zwischen den Jahren teilweise geschlossen bleiben. Die Regelungen haben sich im vergangenen Jahr bewährt und werden beibehalten. Die Stadt veröffentlicht dazu eine Übersicht für das Gesamtjahr.

Geschlossen werden die Verwaltungsdienststellen am Freitag nach Christi Himmelfahrt (31. Mai), am Freitag nach Fronleichnam (21. Juni) sowie zwischen Weihnachten und Silvester. Notdienste und Rufbereitschaften sind im üblichen Umfang, also wie an den Wochenenden, eingerichtet. Soweit für Kitas und schulische Betreuung Sonderregelungen zu treffen sind, wird das in den jeweiligen Einrichtungen besprochen.

Weitgehend ausgenommen von den Brückentagsregeln sind das Service-Center im Stadthaus und die Zentrale der Stadtbibliothek. Da diese regelmäßig auch samstags öffnen, sind beide Stellen an den Freitagen nach Himmelfahrt und nach Fronleichnam zu den üblichen Zeiten dienstbereit. Zwischen Weihnachten und Neujahr gilt aber auch hier: geschlossen.

Die Stadtbibliothek und das Service-Center sind außerdem am Karsamstag, 20. April, und an Allerseelen (Samstag, 2. November) geschlossen. Grund dafür ist die Erfahrung, dass die Angebote nach dem unmittelbar vorangehenden Feiertag am Freitag kaum genutzt werden.

Sowohl das Service-Center als auch das Standesamt werden zwischen Weihnachten und Neujahr ausschließlich einen Notdienst anbieten. Dieser wird nur an bestimmten Tagen und nur für einzelne Dienstleistungen verfügbar sein. Auch werden in der begrenzten Zeit nur unaufschiebbare Angelegenheiten erledigt, die nicht vorher oder nachher geklärt werden können. Eine genaue Mitteilung über den Umfang des Angebotes und die Notdienstzeiten wird kurz vor Weihnachten veröffentlicht.

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Pressemitteilung Stadt Viersen
Inhalte geben den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung (04.04.2019) wieder.

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