Feuerwerk streng geregelt

Von Samstag, 28., bis Dienstag, 31. Dezember 2019, darf Silvesterfeuerwerk verkauft werden. Der Verkauf ist vom Gesetzgeber strikt geregelt und findet nur an den letzten drei Werktagen des Jahres statt.

Beim Kauf im Internet ist Vorsicht geboten. Illegales Silvesterfeuerwerk kann lebensgefährlich sein. Ungeprüfte Böller sind deshalb so gefährlich, weil sie oft neben Schwarzpulver ein viel stärker reagierendes Gemisch enthalten. Käuferinnen und Käufer sollten nur geprüfte Feuerwerkskörper mit einer Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache kaufen.

Legales Feuerwerk ist sehr leicht an seiner Registriernummer zu erkennen. Zudem ist es mit dem CE-Zeichen (für europäische Richtlinien) und der Kennnummer 0589 der Prüfstelle BAM ausgezeichnet. Die Kennnummer steht am Anfang jeder Registriernummer. Danach folgen die Feuerwerkskategorie F1 oder F2 und eine fortlaufende Nummer. Für alle anderen Feuerwerkskategorien gelten spezielle Regelungen

Unter die Klasse F1 fallen harmlose Feuerwerksartikel wie Wunderkerzen und Tischfeuerwerk. Diese kann man das ganze Jahr über kaufen und benutzen. Freigegeben sind sie für Kinder ab 12 Jahren. Raketen und Böller dagegen gehören zur Klasse F2. Nur Personen über 18 Jahren dürfen sie erwerben und verwenden. In der Wohnung darf man maximal ein Kilogramm Feuerwerk lagern, in einem Schuppen oder einer Einzelgarage bis zu 15 Kilogramm. Im Lagerraum gilt strenges Rauchverbot.

Feuerwerk der Kategorie F2 darf grundsätzlich nur am 31. Dezember und 1. Januar gezündet werden. Verboten ist das Abbrennen in der unmittelbaren Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Seniorenheimen.

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Pressemitteilung Stadt Viersen
Inhalte geben den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung (27.12.2019) wieder.

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