Hausnummern sind Pflicht

Die Stadt Viersen hat daran erinnert, dass alle Häuser im Stadtgebiet mit einer Hausnummer gekennzeichnet sein müssen. Grundlage dafür ist die „Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Viersen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung für das Gebiet der Stadt Viersen“. Die Verordnung legt als Grundsatz fest, dass die Hausnummer auf allen bebauten Grundstücken „neben dem Haupteingang von der Straße aus deutlich sichtbar“ angebracht werden muss.

Geregelt ist auch die Mindestgröße des Schildes von zehn mal zwölf Zentimeter. Wer einzelne Ziffern anwendet, muss solche wählen, die mindestens sechs mal zehn Zentimeter groß sind. Wenig überraschend: erlaubt sind nur arabische Ziffern. Die Verordnung enthält noch weitere Regelungen, etwa für den Fall, dass der Hauseingang nicht zur Straße liegt oder dass sich die Hausnummer ändert.

Die Festlegungen dienen vor allem dazu, den Rettungsdiensten und der Polizei bei Notfällen die Arbeit zu erleichtern. Die Vorschriften für die Mindestanforderungen an die Hausnummer sichern, dass die Helfer keine unnötige Zeit bei der Suche nach dem richtigen Haus verlieren.

Wer sich nicht an die Regeln hält, bekommt zunächst ein freundliches Anschreiben vom städtischen Ordnungsamt, in dem er in netten Worten gebeten wird, eine vorschriftsgemäße Hausnummer anzubringen. Das gilt auch beispielweise für Menschen, die aus einer gestalterischen Idee heraus die Hausnummer als ausgeschriebenes Wort auf die Fassade malen lassen. Der Schriftzug kann zwar bleiben, es muss aber zusätzlich eine normgerechte Nummer in Ziffern geben.

Reagiert der Hauseigentümer nicht auf die Hinweise, bekommt er ein zweites Anschreiben. Darin wird er, heißt es aus dem Ordnungsamt, „ernster angesprochen“. Das bedeutet unter anderem, dass er darauf hingewiesen wird, dass die falsche oder fehlende Hausnummer eine mit einem Bußgeld bewehrte Ordnungswidrigkeit darstellt. Das Schreiben ist im formalen Sinn zudem zugleich eine „Anhörung“, so dass „bei Uneinsichtigkeit“ ein Bußgeld verhängt werden kann. „Das“, heißt es aus dem Ordnungsamt der Stadt, „kommt aber eher selten vor“.

________________________________________________________________
Pressemitteilung Stadt Viersen
Inhalte geben den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung (30.03.2016) wieder.

nach oben