Hundesteuer: Vergünstigung beantragen

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Wer einen sogenannten „Kampfhund“ hält, kann durch einen Wesenstest für das Tier erreichen, dass nur der „normale“ Steuersatz angewandt wird. Diese Befreiung von der höheren Steuer muss beantragt werden. Sie wird frühestens ab dem Ersten des Monats, in dem der Antrag bei der Stadt eingeht, gewährt. Die Stadt empfiehlt Betroffenen, den Antrag schnellstmöglich zu stellen.

Der Wesenstest kann dann innerhalb von neun Monaten nachgereicht werden. Wer mit dem Antrag wartet, bis der Wesenstest absolviert ist, muss für die Zeit bis dahin den höheren Steuersatz zahlen. Liegt der Wesenstest schon vor, sollte er mit dem Antrag eingereicht werden.

Anträge auf die geringere Steuer können formlos schriftlich gestellt werden. Das ist beispielsweise möglich mit einer E-Mail an steuern@viersen.de oder per Brief an die Stadtverwaltung, Postfach 101152, 41711 Viersen. Telefonisch kann der Antrag nicht gestellt werden. Auskünfte gibt es per Anfrage an die E-Mail-Adresse oder telefonisch unter 02162 101-569 (Montag bis Freitag 8 bis 12:30 Uhr).

Der Rat der Stadt Viersen hat am Dienstag, 6. Februar 2024, Änderungen bei der Hundesteuersatzung beschlossen. Die jährliche Steuer für einen sogenannten Kampfhund steigt von 100 Euro auf 600 Euro für den ersten Hund. Die neue Regelung gilt voraussichtlich ab dem 1. März 2024.

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Pressemitteilung Stadt Viersen
Inhalte geben den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung (07.02.2024) wieder.

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