Im Wald nur angeleint

Hunde müssen im Wald außerhalb der Wege angeleint sein. In Naturschutzgebieten ist das Verlassen der Wege verboten, Hunde gehören hier in der Regel immer an die Leine. Darauf weist die Stadt Viersen hin.

Sowohl städtische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als auch Jagdpächter beobachten verstärkt frei laufende Hunde im Wald. Das gilt in besonderem Maß für die Süchtelner Höhen und den Hohen Busch. Immer wieder sei zu sehen und zu hören, dass Hunde Wild hetzten. Stadt förster Rainer Kammann sagte, dieses Verhalten könne nicht toleriert werden: „Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer, die gegen geltendes Recht verstoßen, müssen mir einer Strafanzeige oder einem Ordnungswidrigkeitenverfahren rechnen.“

Nach dem Landesforstgesetz müssen Hunde im Wald abseits der Wege angeleint sein. Darüber hinaus müssen sie sich jederzeit im Einwirkungsbereich des Hundeführers oder der Hundeführerin befinden. Kammann weist außerdem darauf hin, dass Jagdausübungsberechtigte und mit dem Jagdschutz beauftragte Menschen Hunde erschießen dürfen, die Wild hetzen.

Wer seinen Hund im Wald abseits der Wege frei laufen lasse, verstoße gegen den Tierschutz. Kammann: „Regelmäßig werden Rehe von Hunden gerissen und qualvoll getötet, in Zäune getrieben und dabei schwer verletzt oder ums Leben gebracht.“ Insbesondere in der nahrungsarmen Zeit im Winter verbrauchten gehetzte Tiere unnötig Energie. Zusätzlich zur Futterknappheit bedeute das eine weitere Schwächung der Tiere.

Nicht nur Wild, auch andere frei lebende Tiere werden durch ohne Leine herumlaufende Hunde beunruhigt. Das, sagte der Stadtförster, solle man als Hundebesitzerin und Hundebesitzer bei seinem Verhalten berücksichtigen. Dies gelte sowohl im Wald als auch sonst in der freien Natur.

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Pressemitteilung Stadt Viersen
Inhalte geben den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung (28.01.2019) wieder.

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