Kein Einzug im April

Die Spitzenverbände der Kommunen und das Land haben sich darauf verständigt, dass für April keine Elternbeiträge für die Kinderbetreuung gezahlt werden sollen. Die Stadt Viersen stoppt darum zunächst die Erhebung der Beiträge. Endgültig entscheiden muss über den Verzicht der Rat der Stadt.

Symbolbild: Turnraum der Kita Steinkreis (Foto: Kita Steinkreis/Stadt Viersen)

Die Stadtverwaltung wird im April keine Beiträge von den Konten der betroffenen Eltern abbuchen. Eltern, die die Beiträge nicht einziehen lassen, sollen für April nicht zahlen. In den Fällen, in denen bereits bezahlt wurde oder wegen eines nicht mehr zu stoppenden Dauerauftrags in den nächsten Tagen bezahlt wird, müssen die Eltern nicht tätig werden. Die Stadt überweist ohne Aufforderung die für April eingehenden Beiträge so schnell wie möglich zurück.

Die kommunalen Spitzenverbände und das Land haben sich am Donnerstag, 26. März 2020, auf den Beitragsverzicht nur für den Monat April geeinigt. Die Regelung gilt ausdrücklich auch für Eltern, deren Kinder die Notbetreuung in den Schulen, Kitas und Kindertagespflegeeinrichtungen wahrnehmen. Da die Erhebung der Beiträge auf einer städtischen Satzung beruht, liegt die endgültige Entscheidung beim Rat.

(Foto: Stadt Viersen)

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Pressemitteilung Stadt Viersen
Inhalte geben den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung (27.03.2020) wieder.

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