Keine Vorteile für Regelbrecher

Der Zoll und das Ordnungsamt der Stadt Viersen kontrollieren regelmäßig die Gaststätten und Wettbüros im Stadtgebiet. Begleitet werden sie dabei von der Polizei. Die Notwendigkeit solcher Aktionen bestätigte die jüngste Kontrollaktion. Allein das Ordnungsamt stellte in zehn überprüften Betrieben 21 Verstöße fest. Auch der Zoll würde fündig.

Viele Gäste und manche Betreiber fragen, warum im laufenden Betrieb plötzlich ein Dutzend kontrollierender Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Behörden in eine Gaststätte kommen. Die Antwort ist einfach: Wer sich nicht an die für alle geltenden Regeln hält, verschafft sich einen Vorteil gegenüber denen, die die Gesetze und Vorschriften beachten. Die Kontrollen schützen also korrektes Verhalten.

Das zeigt sich anschaulich am häufigsten Verstoß: Gastwirte, die ihren Gästen erlauben, in der Kneipe zu rauchen. Das spricht sich herum. Betreiber, die auf die Einhaltung des Rauchverbotes achten, klagen über sinkende Umsätze, wenn ihre potenziellen Gästen zum Nachbarbetrieb gehen, in dem die Augen verschlossen werden.

Die Liste der regelwidrigen Vorteile, die kontrolliert werden, ist aber noch viel länger: Da werden Geldspielautomaten aufgestellt, denen die vorgeschriebenen Prüfsiegel fehlen. Die Bedienungen arbeiten für weniger als den Mindestlohn oder gleich schwarz. Der Zoll findet unversteuerten Tabak.

Zwei  Verstöße waren bei der jüngsten Kontrolle besonders bemerkenswert. Ein Imbissbetreiber ohne Ausschankerlaubnis für Alkohol erklärte offene Flaschen mit dem Hinweis, er liefere den Wein im Außer-Haus-Service glasweise. In einem Wettbüro lief eine Video-Überwachungsanlage, die dem Betreiber einen Überblick darüber verschaffte, wer auf der Straße vor seinem Geschäft entlanglief. Hier wurde nicht nur der Betrieb der Kameras untersagt. Der Fall wird den Landesbeauftragten für Datenschutz beschäftigen.

Das Fazit der Kontrolle bei den Ordnungsbehörden: Die Überprüfungen werden auch künftig nötig sein.

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Pressemitteilung Stadt Viersen
Inhalte geben den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung (25.03.2019) wieder.

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