KOV ohne Drohne

Der Kommunale Ordnungsdienst Viersen (KOV) beschränkt sich bei der Überwachung des Kontaktverbotes nach der Corona-Schutzverordnung weiterhin auf die unmittelbare Beobachtung durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Außerdem werden Hinweise aus der Bevölkerung bearbeitet.

Die Bewertung der Situation insbesondere am Hohen Busch hat zu dem Ergebnis geführt, dass der vorsorglich vorbereitete Einsatz einer Drohne zur Einschätzung der Lage nicht erforderlich ist. Der weit überwiegende Teil der Menschen achtet auf angemessenen Abstand und schützt so sich und andere.

Grafik des Landes NRW: 2 Meter Abstand halten(Grafik: Land NRW)

Der KOV setzt unverändert darauf, die Menschen im unmittelbaren Gespräch über die Regeln und den Sinn der Corona-Schutzverordnung aufzuklären. Das führt in der Regel zum Erfolg und schärft die Aufmerksamkeit für die notwendigen Maßnahmen.

Nötigenfalls wird das Kontaktverbot durch die Verhängung von Bußgeldern ab 200 Euro pro Person durchgesetzt. Wer sich einer Aufforderung durch die Behörden widersetzt, eine Ansammlung von mehr als zwei Personen in der Öffentlichkeit aufzulösen, begeht eine Straftat. Nur wenn die Maßnahmen gegen die Verbreitung des neuartigen Corona-Virus beachtet werden, kann der Anstieg der Infektionen verlangsamt werden.

Links:

Informationen der Stadt Viersen rund um das Thema Corona
www.viersen.de/de/inhalt/corona

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Pressemitteilung Stadt Viersen
Inhalte geben den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung (04.04.2020) wieder.

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