Ruhefristen laufen aus

Die Stadt Viersen weist darauf hin, dass für etliche Reihengräber auf den Friedhöfen Löh und Süchteln die Ruhefrist von 25 Jahren abläuft oder abgelaufen ist. Betroffen sind auf dem Friedhof Löh im Feld 59 die Gräber mit den Nummern 1 bis 152a und auf dem Friedhof Süchteln im Feld A VIII die Gräber 1 bis 88. Beisetzungen fanden hier von Juli 1989 bis Dezember 1990 (Löh) und von November 1988 bis November 1990 (Süchteln) statt.

Dort vorhandene Baulichkeiten wie Denkmäler, Einfassungen und ähnliches müssen bis zum 31. Dezember 2015 entfernt werden. Nicht Abgeräumtes wird von der Friedhofsverwaltung entfernt und verwertet. Die Grabfelder werden einplaniert.

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Pressemitteilung Stadt Viersen
Inhalte geben den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung (30.07.2015) wieder.

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