Stadt misst Tempo

Der Radarwagen des Ordnungsamtes der Stadt Viersen ist regelmäßig in allen Stadtteilen unterwegs, um an Stellen, die als besonders gefährlich erkannt wurden, die Geschwindigkeiten der Kraftfahrzeuge zu messen und Tempoverstöße verfolgen zu können. Eine Liste der Schwerpunkte hat die Stadt Viersen auf ihrer Internetseite www.viersen.de veröffentlicht. Sie ist zu finden durch die Eingabe des Suchbegriffs „Radarmessstellen“.

Grundsätzlich sind jederzeit an jeder dieser Messstellen Geschwindigkeitskontrollen möglich. Überprüft wird das Tempo außerdem vom Kreis Viersen, von der Kreispolizei und mit stationären Messeinrichtungen („Starenkästen“). Die sicherste Methode, ein Bußgeld wegen überhöhter Geschwindigkeit – oder gar weitergehende Strafen – zu vermeiden, ist die Beachtung der Tempolimits. Zu hohe Geschwindigkeit ist Unfallursache Nummer 1.

Wie gefährlich zu hohe Geschwindigkeit sein kann, zeigt ein Beispiel: Bei einem plötzlich auftauchenden Hindernis in einer Tempo-30-Zone steht ein Auto, dessen Fahrer das Tempolimit beachtet hat, im Regelfall nach knapp 14 Metern. Der Fahrer, der hier mit 50 fährt, beginnt an der Stelle, an der das andere Auto steht, gerade erst mit dem Bremsen. Das bedeutet: Tritt ein Kind drei Fahrzeuglängen voraus zwischen parkenden Autos auf die Fahrbahn, kann der 30-Fahrer rechtzeitig bremsen, der 50-Fahrer erfasst das Kind dagegen mit voller Geschwindigkeit. Die Aufprallenergie ist dabei etwa die gleiche wie bei einem Sprung aus dem Fenster im dritten Obergeschoß.

Die Schwerpunkte der Messeinsätze des städtischen Radarwagens werden sein:


Woche vom 10. bis 16. August 2015:
Montag            Viersen
Dienstag          Dülken
Mittwoch          Boisheim und Süchteln
Donnerstag      Viersen
Freitag             Dülken

Woche vom 17. bis 23. August 2015:
Montag            Süchteln
Dienstag          Viersen
Mittwoch          Dülken
Donnerstag      Viersen
Freitag             Dülken und Boisheim

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Pressemitteilung Stadt Viersen
Inhalte geben den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung (04.08.2015) wieder.

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