Straßen gewidmet und eingezogen

Der Ausschuss für Bauen, Umwelt- und Klimaschutz des Rates der Stadt Viersen hat in seiner jüngsten Sitzung Widmungen und Einziehungen von Straßen oder Straßenteilen beschlossen.

Mit der Widmung wird rechtlich aus einer Straße, einem Weg oder einem Platz eine „öffentliche Straße“. Damit wird auch formal allen gestattet, die Straße zu nutzen. Das ist dann der sogenannte „Gemeingebrauch“. In der Widmung kann festgelegt werden, dass Verkehrsflächen nur von bestimmten Gruppen genutzt werden dürfen. In der Regel werden Straßen dann gewidmet, wenn sie endgültig hergestellt sind.

Die Einziehung bewirkt das Gegenteil: Statt öffentlich-rechtlicher Regeln gelten dann für eine Straße nur noch die Vorschriften des Privatrechts. Eingezogen wird eine Straße üblicherweise dann, wenn sie keine Bedeutung für den allgemeinen Verkehr mehr hat.

Ebenso können „überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls“ dazu führen. So hat der Ausschuss beschlossen, einen Teil des St.-Florian-Platzes einzuziehen. Es handelt sich dabei um die Fläche, die für die Erweiterung des Feuerwehr-Gerätehauses benötigt wird. Dieses Teilstück des Platzes ist jetzt keine „öffentliche Straße“ mehr und kann bebaut werden.

Gewidmet und damit als „öffentliche Straße“ festgesetzt wurde die östliche Seite des Alten Marktes in Dülken. Die Verlängerung der Corneliusstraße bis zur Kreuzherrenstraße war bislang in der Nutzung eingeschränkt: Hier waren nur Fußgängerverkehr, Linienbusverkehr und Fahrverkehr von Anliegern zu bestimmten Tageszeiten erlaubt. Diese Beschränkungen sind in der neuen Widmung nicht mehr enthalten. Tatsächlich wird der Autoverkehr jedoch durch die versenkbaren Poller und entsprechende Verkehrsregelungen begrenzt.

Anders als bei den anderen Entscheidungen zu Widmungen erfolgte beim Alten Markt der Beschluss nicht einstimmig. Franz Lohbusch (Linke) stimmte „aus persönlichen Gründen“ gegen die neue Regelung.

Der Bus-Verknüpfungspunkt Eindhovener Straße/Heiligenstraße ist jetzt „öffentliche Straße“. Gleiches gilt für drei Stichwege an der Berliner Höhe, von denen zwei nur zu Fuß benutzt werden dürfen. Bei einem dritten Weg sind zusätzlich Personenautos erlaubt. Die drei jetzt gewidmeten Wege fehlten noch, die anderen Stichwege wurden bereits mit dem Rest der Berliner Höhe im Jahr 1979 gewidmet.

Ohne Einschränkungen als öffentliche Straße gewidmet wird „Im Bongartzfeld“. Die Bodelschwinghstraße war bisher teilweise aktenkundig gewidmet. Um sowohl vollständig als auch rechtssicher beurteilen zu können, welche Eigenschaft die Straße hat, ist sie nun vollständig gewidmet worden. Linienfahrzeuge und Menschen, die zu Fuß unterwegs sind, dürfen sich im Bereich des Zentralen Omnibusbahnhofs Dülken an der Wasserstraße bewegen.

Vertagt hat der Ausschuss die Beratung, ob ein Teil des Plenzenweges eingezogen werden soll. Hier wollten die Politikerinnen und Politiker noch weitere Informationen einholen.

Links:

St.-Florian-Platz
http://sessionnet.krz.de/viersen/bi/getfile.asp?id=39114&type=do&
http://sessionnet.krz.de/viersen/bi/getfile.asp?id=39122&type=do&

Alter Markt
http://sessionnet.krz.de/viersen/bi/getfile.asp?id=38807&type=do&

Bus-Verknüpfungspunkt Eindhovener Straße
http://sessionnet.krz.de/viersen/bi/getfile.asp?id=38812&type=do&

Berliner Höhe
http://sessionnet.krz.de/viersen/bi/getfile.asp?id=38818&type=do&

Im Bongartzfeld
http://sessionnet.krz.de/viersen/bi/getfile.asp?id=38827&type=do&

Bodelschwinghstraße
http://sessionnet.krz.de/viersen/bi/getfile.asp?id=38847&type=do&

ZOB Dülken Wasserstraße
http://sessionnet.krz.de/viersen/bi/getfile.asp?id=38853&type=do&

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Pressemitteilung Stadt Viersen
Inhalte geben den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung (20.02.2019) wieder.

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