Verkaufsoffene Sonntage

Die Stadt Viersen regelt die verkaufsoffenen Sonntage neu. Mit der Neufassung der entsprechenden „Ordnungsbehördlichen Verordnung" reagiert die Stadt auf die anhaltenden Diskussionen über die Zulässigkeit der Sonntagsöffnung zu besonderen Anlässen. Die neue Regelung ist mit dem Werbering Viersen aktiv, der Vertretung der Viersener Einzelhändler, eng abgestimmt.

Die neue Verordnung sieht vor, dass an insgesamt zehn Sonntagen pro Jahr die Geschäfte von 13 bis 18 Uhr öffnen dürfen. Die verkaufsoffenen Sonntage sind an besondere Veranstaltungen gekoppelt. In Alt-Viersen gilt das für die Viersener Note (in diesem Jahr am 7. Mai), den Stadt.Land.Markt.Viersen (24. September) und den Martinsmarkt (5. November). In Dülken darf geöffnet werden zum Dülkener Kindertag (11. Juni), zur Bierbörse (2. Juli), zum Mühlenfest (27. August) und zum Dülkener Weihnachtstreff (17. Dezember). Die Süchtelner Vielfalt (18. Juni), das Irmgardisfest (10. September) und der Süchtelner Weihnachtsmarkt (3. Dezember) sind die Anlässe für Sonntagsöffnungen in Süchteln.

Die Festlegungen in der neuen Verordnung entsprechen weitgehend der bisher geltenden Fassung. Aufgrund der Erfahrungen aus den vergangenen Jahren lässt sich nach Ansicht der Stadt Viersen und des Werberings Viersen aktiv feststellen, dass bei allen ausgewählten Terminen die jeweiligen Feste und Märkte eindeutig im Vordergrund stehen. Die Öffnung der Geschäfte bildet hier eine Abrundung des Angebots.

Nicht mehr im Programm ist der verkaufsoffene Sonntag im Advent in Alt-Viersen. Hier gibt es derzeit kein Event, das viele Menschen auch ohne Geschäftsöffnung in die Innenstadt locken würde. Eingeschränkt wird die räumliche Ausdehnung. Die Gerichte haben in den zwischenzeitlich getroffenen Entscheidungen zur Sonntagsöffnung gefordert, dass die jeweilige Veranstaltung in unmittelbarer Umgebung der Geschäfte stattfinden muss. Läden außerhalb der innerörtlichen Kernbereiche dürfen darum an den verkaufsoffenen Sonntagen nicht teilnehmen.

Die genauen Grenzen der Bereiche, innerhalb derer die Geschäfte aufgrund der neuen Regeln öffnen dürfen, ergeben sich aus Karten, die am Donnerstag, 27. April 2017, im Amtsblatt des Kreises Viersen veröffentlicht werden. Sie können auch im Ratsinformationssystem der Stadt Viersen auf der Internetseite www.viersen.de eingesehen und heruntergeladen werden. Dort sind sie in den Unterlagen zur Sitzung des Ordnungs- und Straßenverkehrsausschusses am 2. Mai 2017 und demnächst zur Ratssitzung am 16. Mai zu finden. Später werden sie dauerhaft auf www.viersen.de bei den Informationen zum Ortsrecht eingestellt.

Die Neufassung der Ordnungsbehördlichen Verordnung ist zunächst als Dringlichkeitsentscheidung beschlossen worden. Dieser Schritt war erforderlich, weil nur so bereits für den verkaufsoffenen Sonntag zum Stadtfest „Viersener Note" am 7. Mai Rechtssicherheit erzielt werden kann. Die neue Verordnung tritt am Tag nach der Bekanntmachung, also am 28. April, in Kraft. Der Ordnungs- und Straßenverkehrsausschuss wird sich am 2. Mai im Wege einer Kenntnisnahme mit der Verordnung befassen. Der Rat der Stadt Viersen schließlich muss in seiner Sitzung am 16. Mai die Dringlichkeitsentscheidung genehmigen, damit die Neuregelung dauerhaft in Kraft bleibt.

Hintergrund für die Neuregelung sind Klagen der Gewerkschaft Verdi gegen verkaufsoffene Sonntage. Das Oberverwaltungsgericht NRW hat in einem Beschluss vom 10. Juni 2016 (Aktenzeichen 4 B 504/16) ausführlich dargelegt, welche Voraussetzungen gegeben sein müssen, damit verkaufsoffene Sonntage nach dem Ladenöffnungsgesetz NRW zulässig sind. Die Neufassung berücksichtigt nach Ansicht der Stadt Viersen diese gerichtlichen Vorgaben.

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Pressemitteilung Stadt Viersen
Inhalte geben den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung (26.04.2017) wieder.

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