Viele Neuerungen

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Der Rat der Stadt Viersen hat die Umstellung des Abfallsystems im Stadtgebiet beschlossen. In einem Informationsschreiben, das aktuell an die Haushalte verteilt wird, erklärt die Stadtverwaltung, was sich genau zum 1. Januar 2024 ändern wird. Auch im bereits ausgegebenen neuen Abfallkalender finden sich die Hinweise.

Die kommunalen Abfallentsorgungsleistungen erbringt weiter das Unternehmen „Schönmackers Umweltdienste“. Die Umstellung des Abfallentsorgungssystems bringt keine grundsätzliche Änderung der bisherigen Gebührenstruktur.

Modifizierungen gibt es beim Restmüll. Die Messung des Abfallvolumens im Behälter entfällt. Wird eine Tonne zur Leerung bereitgestellt, wird sie als „voll“ angesehen und mit dem jeweiligen Volumen (60 Liter, 120 Liter, 240 Liter oder 1.100 Liter) gebührenwirksam.

Außerdem wird die graue Tonne künftig 14- tägig abgefahren. Ausnahmen sind die Sommermonate vom 3. Juni bis 19. September 2024. In dieser Zeit finden sieben zusätzliche Leerungen statt, so dass dann wöchentlich abgefahren wird. Ausgenommen sind die 1.100-Liter-Behälter. Hier bleibt es beim bisherigen Abfuhrturnus.

Die Gebührensätze für 2024 wurden vom Rat der Stadt am 12. Dezember 2023 beschlossen. Die Verwaltung hat hierzu einige Vergleichsberechnungen vorgelegt. Darin wird dargestellt, wie hoch die Gebühren je nach Größe der gewählten Behälter und Zahl der Abfuhren im Jahr 2024 im Vergleich zu 2023 sein werden.

Darüber hinaus wird das Stadtgebiet nun in acht Bezirke aufgeteilt. Vorher waren es vier. Durch die überarbeitete Bezirkseinteilung kann sich der Abfuhrtag ändern. Neu ist, dass eine graue Tonne mit einem Volumen von 60 Litern angeboten wird. Parallel dazu sinkt das Mindestvolumen pro Person und Woche von 20 auf 15 Liter. Die Behälter werden auf Antrag im Lauf des ersten Quartals 2024 ausgetauscht.

Verbesserungen für die Viersener Einwohnenden entstehen beim Bioabfall. Ab 1. Januar dürfen auch gekochte Speisereste, verdorbene Lebensmittel ohne Verpackung sowie Knochen und Gräten in die braune Tonne entsorgt werden. Die Zugabe von unbeschichtetem Altpapier (beispielsweise Küchenkrepp, Zeitungen oder Kaffeefiltertüten) ist in kleinen Mengen zulässig. Möglich macht dies eine neue Bioabfallbehandlungsanlage im Kreis Viersen.

Wichtig ist, dass Kunststoff-Sammelbeutel, auch als biologisch abbaubar gekennzeichnete Kunststoffbeutel, nicht mit in die Biotonne gegeben werden dürfen. Das gleiche gilt für beschichtetes Papier (beispielsweise Hochglanzpapier oder Tapeten).

Alle übrigen Abfallentsorgungsleistungen der Stadt Viersen, wie die Entsorgung von Sperrmüll und Altelektrogeräten, Bündelabfuhr von Grünschnitt und Tannenbaumabfuhr nach Weihnachten jeweils im Anmeldeverfahren, Schadstoffe über das Schadstoffmobil sowie auch das Angebot von gebührenfreien Windelsäcken, bleiben unverändert.

Wer Fragen hat, kann sich an die Mitarbeitenden der Stadt Viersen wenden. Das geht telefonisch unter der Nummer 02162 101-6855 oder per E-Mail an: abfallwirtschaft@viersen.de.

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Pressemitteilung Stadt Viersen
Inhalte geben den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung (13.12.2023) wieder.

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