Winterdienst ist einsatzbereit

Das gut gefüllte Salzlager der Städtischen Betriebe - Foto: Stadt Viersen
Das gut gefüllte Trockensalzlager der Städtischen Betriebe - Foto: Stadt Viersen

Die Städtischen Betriebe sind auf Glätte oder plötzlichen Wintereinbruch mit Schneefall eingestellt. Streumittel stehen in ausreichender Menge zur Verfügung. Die Streu- und Räumfahrzeuge sind bereit für den Einsatz. Insgesamt betreut der Winterdienst der Städtischen Betriebe 285 Kilometer Haupt- und 88 Kilometer Nebenstraßen.

Wenn der Wetterbericht Temperaturen unter 3 Grad ankündigt, startet um 3 Uhr morgens der „Eisspion“ seine Kontrollrunde im Stadtgebiet. Seine Aufgabe ist es, Glatteisbildung auf den Straßen im Stadtgebiet zu entdecken. Wird er fündig, beginnt ab 4 Uhr der Einsatz für bis zu 8 Mitarbeitende auf ihren Streu- und Räumfahrzeugen sowie zwei Ladern im Salzlager. Gemeinsam sorgen sie dafür, dass rechtzeitig mit dem Einsetzen des Berufsverkehrs die wichtigsten Straßen befahrbar sind.

Insgesamt kommen bei der Hauptstreuung 16 Fahrer, 4 Ersatzfahrer, 4 Lader und 3 Einsatzleiter im Zweischicht-Betrieb zum Einsatz. Dafür lagern in der Halle 700 Tonnen Trockensalz. Der Feuchtsalz-Vorratstank ist mit 25.000 Litern gefüllt. Zum Abstumpfen von Wegflächen stehen 75 Tonnen Sand zur Verfügung.

Zusätzlich zum motorisierten Einsatz kümmern sich, je nach Wetterlage, bis zu 84 Kräfte um die Verkehrssicherheit auf Bürgersteigen und Radwegen. Für diese sogenannten Handtouren kann bei Bedarf weiteres Personal eingesetzt werden. Ein Teil dieser Arbeiten wird mit 8 Kleintraktoren erledigt.

Insgesamt betreut der Winterdienst der Städtischen Betriebe 285 Kilometer Haupt- und 88 Kilometer Nebenstraßen. Ziel ist es, so wenig Salz wie möglich einzusetzen und zugleich die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.

Privatpersonen dürfen Salz und andere Auftaumittel nur in Ausnahmefällen nutzen, etwa bei Eisregen oder an besonders gefährlichen Stellen. Gemäß der Straßenreinigungssatzung ist die Stadt in Fußgängerbereichen für die Reinigung und die Winterwartung zuständig. Auf innerörtlichen Verkehrsstraßen, so genannten B-Straßen, sind für diese Aufgaben auf den Gehwegen die Anlieger*innen zuständig. Auf Anliegerstraßen (A-Straßen) sind sie für die Sommer- und Winterpflege der gesamten Straße verantwortlich.

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Pressemitteilung Stadt Viersen
Inhalte geben den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung (27.11.2023) wieder.

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