Ab Mai 2025 müssen Fotos für hoheitliche Dokumente besondere Anforderungen erfüllen. Dann ist es nicht mehr möglich, selbst Portraitbilder mitzubringen, wenn ein neuer Personalausweis oder Reisepass beantragt wird.
Alle Portraitfotos für Reisepässe, Personalausweise und andere hoheitliche Dokumente müssen ab Mai auf einem von zwei vorgeschriebenen Wegen vorgelegt werden. Wie bisher müssen die Bilder außerdem bestimmten gestalterischen Anforderungen entsprechen („biometrisches Passbild“).
Eine Möglichkeit zur Vorlage der Fotos besteht darin, die Bilder von einem entsprechend ausgestatteten Fotostudio über eine spezielle Cloudlösung gesichert an die Meldebehörde zu übermitteln. Die andere Möglichkeit ist, die „Digitale Fotobox“ im Service-Center am Rathausmarkt zu nutzen.
Der Automat, der vor einigen Monaten aufgestellt wurde, macht nicht nur Passfotos. Er nimmt auch Fingerabdrücke und erfasst die Unterschrift. Die hier gemachten Bilder können nicht mitgenommen werden. Die Nutzung des Automaten kostet 7 Euro zusätzlich zu den Gebühren für das beantragte Dokument.
Die Neuregelung ist vom Bund per Gesetz vorgegeben. Da die Stadt Viersen frühzeitig einen Automaten in Betrieb genommen hat, gibt es hier keine Übergangsfristen. Durch das neue Verfahren will der Bund zwei Ziele erreichen. Zum einen soll verhindert werden, dass gefälschte Fotos eingereicht werden. Zum anderen soll ein Standard für die Qualität der Bilder sichergestellt sein.