Förderprogramme

Dach- und Fassadenbegrünung

Warum?

Begrünte Dächer und Fassaden sehen nicht nur schön aus, eine Begrünung kühlt das Gebäude bei sommerlicher Hitze ab und trägt dazu bei, Niederschlagswasser zurück zu halten. Langlebige Dach- und Fassadenbegrünungen verbessern das Mikroklima am Haus. Sie können die Artenvielfalt fördern und zur Bindung von Feinstaub beitragen.
Die Stadt Viersen unterstützt die Bemühungen in der Einwohnerschaft, Gebäude zu begrünen, mit bis zu 10.000 Euro. Grundlage für alle Anträge ist die Förderrichtlinie zur Förderung von Dach- und Fassadenbegrünungen, die am 1. Juli 2023 in Kraft getreten ist.

Was?

Gefördert werden alle angemessenen Kosten zur Herstellung einer dauerhaften

  • extensiven oder intensiven Dachbegrünung ab Oberkante der Dachabdichtung oder
  • bodengebundenen Fassadenbegrünung

an bestehenden Gebäuden oder bereits genehmigten Neubauten.

Wer?

Personen, die Eigentum besitzen und Nutzungsberechtigte von privat oder gewerblich genutzten Gebäuden.

Wieviel?

Die maximale Zuwendung beträgt 10.000 Euro pro Jahr und Liegenschaft. Für Dachbegrünungen umfasst sie 50 Prozent der als förderfähig anerkannten Gesamtkosten, höchstens jedoch 50 Euro je Quadratmeter gestalteter Fläche. Voraussetzung ist eine zusammenhängende Fläche von mindestens 10 Quadratmetern. Fassadenbegrünungen werden ebenfalls zu 50 Prozent – maximal jedoch mit 5000 Euro – gefördert. Die Zuwendung muss mindestens 500 Euro betragen (Bagatellgrenze).

Weitere Informationen:

Die Förderung müssen Sie bei der Stadt Viersen schriftlich beantragen. Die genauen Förderbedingungen und insbesondere die einzureichenden Unterlagen entnehmen Sie bitte den 

Über das Gründachkataster NRW können Interessierte sich einen ersten Einblick verschaffen, ob ihr Dach für eine Begrünung geeignet ist. .

Im Projekt „Mehr Grün am Haus“ bietet die Verbraucherzentrale NRW eine Zusammenstellung an Informationen rund um die Gebäudebegrünung an.

Mittlerweile gibt es auch technische Möglichkeiten zur Kombination von Gründach- und Solaranlagen (Solargründach); weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Webseite des Bundesverbands für Gebäudegrün.

Ansprechpersonen

Ansprechpartner im Fördermittelmanagement ist Marcus Esser, Telefon 02162 101-221,
E-Mail: gebaeudegruen@viersen.de

Die fachliche Begleitung erfolgt durch Anna Weiland von der Stabsstelle Klimaschutz, Telefon 02162 101-534

Pflege von Altbäumen auf privaten Grundstücken

Warum?

Schöne, markante alte Laubbäume in Gärten ziehen die Blicke auf sich. Ein imposanter Stammumfang, eine stattliche Höhe, dazu eine ausladende Krone – Exemplare wie diese sind nicht nur sehens-, sondern auch in besonderer Weise schützenswert. Die finanzielle Unterstützung von Maßnahmen zur Pflege und Unterhaltung ökologisch wertvoller oder ortsbildprägender Bäume auf privaten Grundstücken soll deren Erhalt und Schutz dienen.

Was?

Die Stadt Viersen unterstützt die Pflege von Altbäumen auf privaten Grundstücken. Gefördert werden baumpflegerische Maßnahmen und fachliche Baumgutachten für heimische Laubbäume, die einen Stammumfang von mindestens 1,50 Meter – gemessen in einem Meter Höhe – haben. Es geht um Baumpflegemaßnahmen, die dem Erhalt der Bäume dienlich sind und entsprechend der „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege“ (ZTV Baumpflege) ausgeführt werden. Dazu gehören beispielsweise Kronenpflege und Regenerationsschnitte der Kronen sowie der Einbau von Systemen, die Kronen sichern oder Stamm und Äste stabilisieren. Förderungsfähig ist auch eine sogenannte Bodenverbesserung im Umfeld des Altbaumes.

Wer?

Bäume auf privaten Grundstücken mit einer privaten Nutzung. Gehölze in Baumschulen, Gärtnereien und Obstplantagen sowie Exemplare, die bereits durch andere Programme oder Maßnahmen eine Förderung erhalten, sind nicht förderfähig.

Wieviel?

Die maximale Fördersumme pro Baum beträgt 500 Euro. Pro Kalenderjahr werden nach Einzelfallprüfung und Bewilligung bis zu drei Gehölze je Grundstück und Antragstellendem gefördert. 

Weitere Informationen:

Die Förderung muss bei der Stadt Viersen schriftlich beantragt werden. Dem Antrag zum Förderprogramm Pflege von Altbäumen auf privaten Grundstücken müssen ein Foto des Baumes oder der Bäume, dazu ein detaillierter Kostenvoranschlag der jeweiligen Maßnahme und ein Qualifizierungsnachweis des ausführenden Unternehmens beiliegen. Die baumpflegerischen Arbeiten muss ein qualifizierter Betrieb ausführen. Mehr dazu in der 

Nach Prüfung eines Antrags und nach einer Ortsbesichtigung wird ein Bescheid erstellt, in dem die voraussichtliche Höhe der Förderung festgesetzt ist. Die Auszahlung des Geldes erfolgt nach Vorlage der Schlussrechnung.

Ansprechpersonen:

Ansprechpartner im Fördermittelmanagement ist Martin Kunz, Telefon 02162 101-586,
Email: foerdermittelmanagement@viersen.de.

Die fachliche Begleitung erfolgt durch Oliver Lennackers von Städtischen Betrieben, Telefon 02162 101-423