Wahlhelferin oder Wahlhelfer werden

Für eilige: Hier geht es direkt zum  Wahlhelferportal

Für die Kommunalwahlen am 14. September 2025 und die etwaige Stichwahl am 28. September 2025 werden in Viersen mehr als 600 Wahlhelfende in 25 Briefwahlvorständen und 50 Urnenwahlvorständen gesucht. 

Helfen können alle Personen, 

  • die auch zu den Kommunalwahlen wahlberechtigt sind, also mindestens 16 Jahre alt sind,
  • die deutsche oder die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedsstaates besitzen,
  • seit mindestens dem 29. August 2025 in der Bundesrepublik Deutschland ihren Hauptwohnsitz haben oder sich dort sonst gewöhnlich aufhalten
  • und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Interessierte Wahlhelfende können sich gerne mit der Wahldienststelle der Stadt Viersen in Verbindung setzten. Die Meldung kann über drei verschiedene Wege erfolgen.
Der einfachste und komfortabelste Weg ist via „Wahlhelferportal“. 
Weitere mögliche Wege sind via E-Mail an wahldienststelle@viersen.de oder per Telefon 02162 101 6857.

Die Aufwandsentschädigung, die die ehrenamtlich tätigen Wahlhelfenden erhalten, variiert nach Wahlart (Urnen- und Briefwahl) und nach Funktion. So erhält beispielsweise ein Beisitzender im Urnenwahllokal 50 € und in der Briefwahl 40 €. Die Wahlvorstehenden, die im Wahlvorstand die Verantwortung für die Wahlhandlung und Auszählung der Stimmzettel tragen, erhalten 90 € in der Urnen- und 60 € in der Briefwahl.

Die Stadt Viersen ist auf die Unterstützung aus der Bevölkerung angewiesen und freut sich über jede Rückmeldung. Gerne werden nach Möglichkeit auch Ihre Wünsche bezüglich des Einsatzortes oder der Zusammensetzung des Wahlvorstandes berücksichtigt.