Corona-Infos der Stadt

Die Stadt Viersen verzeichnet mit der dynamischen Entwicklung verstärkte Nachfragen von Bürgerinnen und Bürgern zu den Corona-Regeln. Um die vielen Fragen zeitnah und sachgerecht beantworten zu können, richtet die Stadt zentrale Anlaufstellen ein.

Der Fachbereich Ordnung und Sicherheit („Ordnungsamt“) bittet darum, Fragen zu den Corona-Regeln vorrangig per E-Mail an die Adresse corona@viersen.de zu schicken. Darüber hinaus geht das Corona-Info-Telefon wieder in Betrieb. Anrufe werden montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr und freitags von 8 bis 13 Uhr entgegengenommen. Die Telefonnummer: 02162 101-9300. Am Samstag, 24. Oktober 2020, ist das Info-Telefon zusätzlich von 10 bis 12 Uhr besetzt. Die Stadt bittet schon jetzt um Verständnis, falls einzelne Anrufe wegen des zu erwartenden hohen Aufkommens an Fragen insbesondere in den nächsten Tagen nicht entgegengenommen werden können.

Grafik: Land NRW

Die Wirtschaftsförderung der Stadt Viersen bietet unverändert ihre Beratungsleistung für Unternehmen unter der Telefonnummer 02162 101-9719 an. E-Mails bitte an wirtschaft@viersen.de. Das Telefon ist besetzt montags bis donnerstags von 9 bis 16 Uhr und freitags von 9 bis 12 Uhr.

Für Fragen aus dem Zuständigkeitsbereich des Kreises Viersen, hierzu gehört das Gesundheitsamt, steht das Bürgertelefon des Kreises zur Verfügung. Anrufe bei der 02162 39-2900 werden montags bis freitags von 8 bis 16 Uhr entgegengenommen. Der Kreis weist darauf hin, dass am Bürgertelefon keine medizinische Beratung stattfinden kann.

Die NRW-Landesregierung bietet ebenfalls ein Servicetelefon zu Fragen rund um das Coronavirus an. Das Bürgertelefon unter der Nummer 0211 9119-1001 ist montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr besetzt. Auch hier findet keine medizinische Beratung statt. E-Mail-Adresse: corona@nrw.de.

Links:

Informationsseite des Kreises Viersen zum Corona-Virus
https://www.kreis-viersen.de/de/inhalt-53/neues-corona-virus-covid-19-6669946/

Beratungsangebot der Wirtschaftsförderung der Stadt Viersen
https://www.viersen.de/de/inhalt/corona-unternehmen/

Zusammenstellung des Landes „Corona-Regeln Gefährdungsstufe 0“
https://www.mags.nrw/corona-regeln-gefaehrdungsstufe-0

Zusammenstellung des Landes „Corona-Regeln Gefährdungsstufe 1“
https://www.mags.nrw/corona-regeln-gefaehrdungsstufe-1

Zusammenstellung des Landes „Corona-Regeln Gefährdungsstufe 2“
https://www.mags.nrw/corona-regeln-gefaehrdungsstufe-2

Coronaschutz-Verordnung in der seit dem 17. Oktober 2020 geltenden Fassung
https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/201016_coronaschvo_ab_17.10.2020.pdf

Corona-Betreuungsverordnung in der ab dem 26. Oktober 2020 geltenden Fassung (unter anderem mit Maskenpflicht im Schulunterricht)
https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/201021_coronabetrvo_ab_26.10.2020.pdf

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Pressemitteilung Stadt Viersen
Inhalte geben den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung (23.10.2020) wieder.

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