KOV: Regeln werden beachtet

Der Kommunale Ordnungsdienst Viersen (KOV) berichtet auch am zweiten Tag unter der Corona-Schutzverordnung von wenigen Verstößen. Die Viersenerinnen und Viersener beachten die Kontaktverbote in der Öffentlichkeit. Der Schwerpunkt der Tätigkeit des Ordnungsamts liegt weiterhin in der Beratung der Menschen, die Fragen zu den neuen Regeln haben.

Die Grafik des Landes NRW zeigt einige ausgewählte Strafandrohungen. Ansammlung von mher als 2 Personen in der Öffentlichkeit: 200 Euro pro Person; bei mehr als 10 Personen: Straftat; Grillen oder Picknicken: 250 Euro pro Person
(Grafik: Land NRW)

Ein Imbissanbieter musste ermahnt werden, weil er die Regeln der Corona-Schutzverordnung nicht einhielt. Ihm wurde verdeutlicht, dass sein Geschäft bei weiteren Verstößen geschlossen werden muss. Um dem erhöhten Beratungsbedarf nachzukommen, erhielten die größeren Supermärkte und Discounter ein aktuelles Informationsschreiben der Ordnungsbehörde. Darin ging es insbesondere um die Frage, wie viele Menschen sich gleichzeitig in einem Geschäft aufhalten dürfen und welche Abstände diese dabei voneinander halten müssen.

Das Land hat am Nachmittag den Bußgeld- und Strafkatalog zur Corona-Schutzverordnung veröffentlicht. Die Ordnungsbehörden müssen die angedrohten Strafen aussprechen. Die Höhe der Bußgelder verdeutlicht, dass Verstöße gegen die Regeln keine Kavaliersdelikte sind. Wer sich beispielsweise nicht an das Verbot hält, dass höchstens zwei Personen beieinander stehen dürfen, muss mit einer Buße von 200 Euro pro Person rechnen. Versammeln sich mehr als zehn Personen, wird das als Straftat gewertet. Hier sind Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren möglich.

Wer Außer-Haus-Speisen oder –Getränke kauft und direkt an der Verkaufsstelle verzehrt, muss ebenfalls mit einer Buße von 200 Euro rechnen. Händler, die trotz des Verbotes öffnen, werden mit 2500 Euro zur Kasse gebeten. Bei Kneipen und Restaurants sind es sogar 4000 Euro. Diese Summen gelten für Erstverstöße und verdoppeln sich bei Wiederholung. Wer beharrlich gegen die Regeln verstößt, muss mit einer Strafanzeige rechnen.

Links:

Corona-Virus: Fragen und Antworten auf der Internetseite der Stadt Viersen
https://www.viersen.de/de/mitteilung/corona-virus-fragen-und-antworten-faq-2/

Corona-Schutzverordnung
https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2020-03-22_coronaschvo_nrw.pdf

Straf- und Bußgeldkatalog zur Corona-Schutzverordnung
https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/200323_bussgeldkatalog_zur_rechtsverordnung_22.03.2020.pdf

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Pressemitteilung Stadt Viersen
Inhalte geben den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung (24.03.2020) wieder.

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