Der Haushalt der Stadt Viersen für das Jahr 2025 ist am Mittwoch, 30. April 2025, im Amtsblatt des Kreises Viersen veröffentlicht worden. Er tritt damit am 1. Mai in Kraft. Zugleich endet die vorläufige Haushaltsführung, die seit dem Jahresbeginn galt.
Der Kreis Viersen als Aufsichtsbehörde hat keine Einwände gegen den am 18. März 2025 vom Rat der Stadt beschlossenen Haushalt erhoben. Der Haushalt tritt nun am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Das Zahlenwerk nennt voraussichtliche Gesamterträge von 307,4 Millionen Euro. Dem stehen Gesamtaufwendungen von 329,4 Millionen Euro gegenüber.
Dennoch gilt der Haushalt als ausgeglichen. Möglich wird das insbesondere dadurch, dass die Stadt die sogenannte Ausgleichsrücklage nutzt. Mit diesem (fiktiven) Haushaltsausgleich vermeidet die Stadt den Weg in die Haushaltssicherung. Das hätte erhebliche Einschränkungen der Möglichkeiten bedeutet.
Größter Ausgabenposten sind die sogenannten Transferleistungen. Sie betragen 141,4 Millionen Euro oder 42,9 Prozent aller Aufwendungen. Allein 57,3 Millionen Euro entfallen hier auf die Kreisumlage. Bei den Einnahmen sind 122 Millionen Euro aus Steuern und ähnlichen Abgaben veranschlagt. Sie machen damit 39,7 Prozent der Erträge aus.
Für Investitionen sind 22,6 Millionen Euro geplant. Dazu gehören große Einzelposten wie Beschaffungen und Baumaßnahmen an Grundschulen (1,9 Millionen Euro) oder Fahrzeuge für die Feuerwehr (1,6 Millionen Euro). 800.000 Euro sollen für die Neu- und Umgestaltung von Spiel- und Bolzplätzen ausgegeben werden.
In der Haushaltsverfügung des Kreises Viersen heißt es mit Blick in die Zukunft, die Entwicklung führe „zunehmend zu strukturellen Belastungen der öffentlichen Haushalte und engt den haushaltspolitischen Spielraum vieler Kommunen erheblich ein“. Davon sei auch die Stadt Viersen betroffen. Vor diesem Hintergrund sei das von der Stadt auf freiwilliger Basis fortgeschriebene Konsolidierungskonzept „ausdrücklich zu begrüßen“. Wie nahezu alle Kommunen müsse die Stadt „vorhandene Potenziale“ ausschöpfen und „weitere Maßnahmen zur Ertragssteigerung und Aufwandsreduzierung“ ergreifen.