
Die Stadt Viersen hat entlang der Lindenstraße, Alten Bruchstraße und Krefelder Straße sogenannte Piktogrammketten aufbringen lassen. Die Piktogramme zeigen ein Fahrradsymbol. Sie sollen daran erinnern, dass hier Auto- und Fahrradverkehr gleichberechtigt und gemeinsam die Fahrbahn nutzen.
Die Piktogrammketten sind reine Hinweise. Sie haben keine weitergehende rechtliche Wirkung. In den Bereichen gelten die allgemeinen Verkehrsregeln. Das bedeutet unter anderem, dass der Radverkehr mögliche Alternativen wie Angebotsradwege oder Gehwegfreigaben nutzen darf, aber nicht muss. Autos dürfen den Bereich der Piktogramme ohne Einschränkungen befahren, sofern es nicht anderweitig verboten ist auch halten und parken.
Der Autoverkehr muss beim Überholen von Fahrrädern einen Mindestabstand von 1,5 Meter einhalten. Ist das, beispielsweise wegen Gegenverkehr, nicht möglich, muss der Autoverkehr warten, bis eine passende Gelegenheit besteht.
Die Stadt hat eine Übersicht wesentlicher Regeln für den Radverkehr zusammengestellt. Darin sind insbesondere die Schilder und Markierungen erklärt, die den Radverkehr betreffen. Die Übersicht kann auf der Internetseite der Stadt unter „Regeln für den Radverkehr“ angesehen werden.
• Regeln für den Radverkehr auf der städtischen Internetseite