Rattenbefall auf städtischem Gelände
Bei einem Rattenaufkommen in städtischen Grünanlagen, an Sportplätzen, an öffentlichen Gewässern und an Schulen sowie Kitas senden Sie bitte eine E-Mail an ratten@viersen.de. Teilen Sie in der E-Mail bitte unbedingt ihren Namen, ihre Anschrift, ihre Telefonnummer und eine genaue Positionsangabe (z. B. Straße und Hausnummer) mit.
Rattenbefall auf privaten Flächen
Bei einem Rattenbefall auf privaten Flächen und Grundstücken ist der Eigentümer zuständig. Sollten jedoch Ratten in Restaurants, Gaststätten oder Kneipen auftreten sollte das Gesundheitsamt des Kreises Viersen verständigt werden.
Rattenbefall in der Kanalisation
Bei einem Rattenbefall in oder aus der Kanalisation melden Sie diesen bitte an die NEW. Email: info.kanalbetrieb@new.de / Telefon: 02166 688 3780
Termin mit dem Schädlingsbekämpfer
Der Schädlingsbekämpfer befindet sich nur mittwochs im Viersener Stadtgebiet. Daher werden die gemeldeten Rattenvorkommen im Laufe des Mittwochs durch den Schädlingsbekämpfer angefahren. Eine genaue Terminabsprache ist nicht möglich.
Sie können auch das Onlineformular - Meldung eines Rattenbefalls nutzen.
Rattenmeldungen, die bis freitags 12:00 Uhr eingegangen sind, werden für den Mittwoch der Folgewoche berücksichtigt.
Tipps zum Vermeiden von Rattenbefall
- Ratten keine Unterschlupfmöglichkeiten bieten. In zugewucherten Gärten und vermüllten Gärten fühlen sich die kleinen Nager besonders wohl und sicher.
- Lebensmittel nicht offen/ unverschlossen draußen lagern.
- Speisereste sollten keinesfalls über die Toilette und somit über die Kanalisation entsorgt werden.
- Die Entsorgung von Essensresten sollte nur über den Hausmüll erfolgen.
- Angebissene Speisen nicht einfach wegwerfen, sondern in einem Abfalleimer entsorgen.
- Mülltonnen immer ganz geschlossen halten.
- Verschmutzungen durch Lebensmittel im Außenbereich ordnungsgemäß entfernen.
- Kein Füttern von Vögeln oder anderen Tieren im Außenbereich.
- Futtermittel für Haustiere oder wilde Vögel nicht offen auf dem Grundstück liegen lassen.
- Das Füttern von Enten und Wildtauben unterlassen.
- Die Lagerung von Abfällen oder Sperrmüll für längere Zeit ist unbedingt zu vermeiden. Keller, Hof oder Grundstück sollte regelmäßig entrümpelt werden, um den Ratten keine Nist- oder Unterschlupfmöglichkeiten zu bieten.
Vorbeugende Maßnahmen gegen Ratten an Gebäuden
- Bauliche Mängel wie Wanddurchbrüche und Türspalten beseitigen. Sie ermöglichen das Eindringen der Nager.
- Kellerfenster und Lüftungsschächte vergittern.
- Defekte Kanalrohre oder sonstige Hausanschlüsse reparieren.
- Rückschlagklappen in Abflusssysteme einbauen.
Indizien für Rattenbefall
- Rattenlöcher und Rattenkot.
Rattenlöcher können einen Durchmesser bis etwa 10 cm haben. - Ratten fressen auch gern Vorräte oder Textilien an oder hinterlassen Nistmaterial wie Fetzen von Pappe, Dämmmaterial und ähnliches.
Was tun bei Rattenbefall
- Die Bekämpfung sollte nur von Fachkräften (Schädlingsbekämpfer/innen mit Sachkundenachweis) und mit zugelassenen Mitteln und Verfahren durchgeführt werden, damit die Umwelt, Menschen und andere Tiere nicht zu Schaden kommen.
- Zu einer ordnungsgemäßen Bekämpfung gehört auch das Einsammeln der Giftköder und der Tierkadaver nach Abschluss der Maßnahme.
- Privat erworbene Rattenköder sollten nicht verwendet werden, da die Wirksamkeit fraglich ist (bzw. von privaten Verwendern nicht benutzt werden dürfen) und die Ratten schnell Resistenzen dagegen entwickeln.
Wer ist zur Rattenbekämpfung verpflichtet
Eigentümer, Mieter und Pächter von Gebäuden und Grundstücken. Die Stadt Viersen führt bei Bedarf eine Bekämpfung auf öffentlichen Flächen durch.
Kontakt
- Rattenbekämpfung Linda Pauleßen 02162 101 611fundsondernutzung@viersen.de