Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren
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Wer ein leerstehendes Ladenlokal in der Viersener Innenstadt besitzt oder mieten will, kann Unterstützung aus einem Förderprogramm der Stadt Viersen und des Landes Nordrhein-Westfalen erhalten. Die Fördermittel aus dem „Verfügungsfonds Anmietung“ des Landes NRW stehen für die Neunutzung und Wiederbelebung leerstehender Ladenlokale zur Verfügung.
Das Förderprogramm soll Städten und Gemeinden die Möglichkeit geben, über einen Zeitraum von zwei Jahren neue Nutzungen in leerstehenden Ladenlokalen in der Innenstadt zu etablieren. Gefördert wird die Anmietung durch die Stadt in Verbindung mit einer Weitervermietung zu einer stark reduzierten Miete.
Welche besonderen Voraussetzungen hat der „Verfügungsfonds Anmietungen“ ?
- Förderfähig ist eine Mietfläche bis zu 300 Quadratmeter
- Die Kaltmiete muss mindestens um 30 Prozent verringert werden. Die Stadt schließt den Mietvertrag.
- Die Stadt vermietet die Fläche weiter. Die Miete wird gegenüber der Altmiete um 80 Prozent verringert.
- Die Förderung endet spätestens am 31. Dezember 2026. Die Vermietung soll über diesen Termin hinaus fortgesetzt werden.
- Die Kosten für den Umbau des Ladenlokals können bis zu 50 Prozent bezuschusst werden. Die Umbaukosten müssen mindestens 5000 Euro betragen. Obergrenze für die Förderung sind 15.000 Euro.
- Das Ladenlokal muss innerhalb des Fördergebietes der Stadt Viersen liegen.
Weitergehende Informationen zur Förderung:
Rechenbeispiel für eine Anmietung im Rahmen dieses Förderprogramms
Kaltmiete pro Monat (Altmiete) eines Ladenlokals: 1000 Euro
Anmietung des Ladenlokals durch die Stadt zu einer um 30 Prozent reduzierten Miete: 700 Euro
Untervermietung an Dritte: 200 Euro (zuzüglich Nebenkosten)
Die Stadt Viersen mietet das jeweilige Ladenlokal zu einer um 30 Prozent reduzierten Miete (Kaltmiete) an. Die Untervermietung an Dritte erfolgt zu nur 20 Prozent der Altmiete. In diesem Beispiel beträgt die monatliche Kaltmiete für das Ladenlokal für die neue Nutzung demnach nur 200 Euro.