Es darf gewählt werden!

Viersen aktuell - Ausgabe August 2025

Der 14. September 2025 ist großer Wahltag: Alle wahlberechtigten Menschen in Viersen sind aufgerufen, einen neuen Rat, eine neue Bürgermeisterin oder einen neuen Bürgermeister zu bestimmen. 

Damit ist die Liste der anstehenden Wahlen noch nicht zu Ende: Auch das Integrationsgremium für die Stadt Viersen wird gewählt. Außerdem werden eine neue Landrätin oder ein neuer Landrat gesucht und der Kreistag neu gewählt. Die wichtigsten Informationen dazu haben wir – auch mit Blick auf die im August beginnende Briefwahl – für Sie zusammengefasst. 

Rat und Bürgermeisteramt

Der Wahlausschuss der Stadt Viersen hat am 15. Juli 2025 darüber entschieden, welche Wahlvorschläge zugelassen werden. 

Bei der Ratswahl haben die Wahlberechtigten eine Stimme. Damit wird die Person gewählt, die den Ratswahlbezirk im Rat vertritt. Zugleich ergibt sich aus allen in den 25 Ratswahlbezirken abgegebenen Stimmen, wie viele Sitze eine Partei im Rat erhält. Der Rat hat im Grundsatz 50 Mitglieder, von denen die Hälfte direkt gewählt wird. Die zweite Hälfte der Ratssitze entfällt auf die Reservelisten. Durch Ausgleichs- und Überhangmandate kann sich ein größerer Rat ergeben. 

Für den Rat der Stadt haben 7 Parteien Bewerbungen für die Ratswahlbezirke und Reservelisten eingereicht. Alle Ratsbezirke und eine Reserveliste haben CDU, SPD, Grüne, Die Linke und die FDP eingereicht. Die AfD und Die Partei konnten jeweils einen Wahlbezirk nicht besetzen. Damit kann die AfD im Bezirk 810 in Süchteln und Die Partei im Bezirk 802 in Dülken keine Stimmen erhalten. 

Um das Amt der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters bewerben sich 6 Personen. Zugelassen wurden die Wahlvorschläge (in Klammern ist die vorschlagende Partei genannt): Christoph Hopp (CDU), Peter Schmitz (SPD), Maja Roth-Schmidt (Grüne), Matthias Nitsche (Linke), Morten Endrikat (FDP) und Roland Günter Rast (Die Partei).

Gewählt ist hier, wer im ersten Wahlgang am 14. September mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Erreicht keine Bewerbung die absolute Mehrheit, findet zwei Wochen später eine Stichwahl statt. Am 28. September stehen dann die beiden Personen zur Wahl, die im ersten Wahlgang die meisten Stimmen erhielten. 

Wahlberechtigung

Wahlberechtigt für die Kommunalwahlen sind deutsche Staatsangehörige und Menschen mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union, die am Wahltermin mindestens 16 Jahre alt sind, seit mindestens dem 16. Tag vor der Wahl in der Stadt Viersen ihren Hauptwohnsitz haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom aktiven Wahlrecht ausgeschlossen sind. 

Wahlbenachrichtigung

Die Wahlbenachrichtigungen werden vom 6. bis zum 13. August zugestellt. Wer bis zum 20. August keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, nimmt bitte Kontakt mit der Wahldienststelle auf. 

Briefwahl

Wie schon gewohnt, bestehen mehrere Möglichkeiten zur Briefwahl. Mit Hilfe der Wahlbenachrichtigungen können bequem Briefwahlunterlagen beantragt werden. Am einfachsten geht dies via Scan des QR-Codes in der oberen Ecke der Wahlbenachrichtigung. Nach einer Bestätigung des Geburtsdatums ist der Anforderungsvorgang binnen weniger Sekunden beendet und die Briefwahlunterlagen werden in Kürze per Post zugestellt. 

Wer sich die Wahlunterlagen zuschicken lässt, muss selbst dafür sorgen, dass der Wahlbrief rechtzeitig – also bis zum Wahltag 15 Uhr – bei der Wahldienststelle der Stadt eingeht. Die Wahlbriefe müssen zurückgeschickt oder in der Wahldienststelle in die dortige Wahlurne geworfen werden. Auch der Einwurf in die städtischen Briefkästen an den Rathäusern und Verwaltungsgebäuden in Viersen, Dülken und Süchteln sowie am Dorvladen in Boisheim ist möglich. 

Schließlich besteht die Möglichkeit, ins Stadthaus-Foyer zu kommen und dort in der Wahldienststelle Briefwahl zu beantragen. Wahlschein und Stimmzettel können dann sofort mitgenommen werden. Außerdem besteht die Möglichkeit, direkt in einer der bereitgestellten Wahlkabinen zu wählen und die entsprechenden Umschläge in eine Wahlurne zu werfen. 

Wahl im Wahllokal

Die Wahllokale sind an dem oder den Wahlsonntagen jeweils von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Das jeweils richtige Wahllokal ist auf der Wahlbenachrichtigung genannt. Wer in einem anderen Wahllokal wählen will, muss vorher einen Wahlschein beantragen. Das funktioniert ähnlich wie die Briefwahl.

Im Bezirk 813.2 in Süchteln hat sich das Wahllokal geändert. Gewählt wird nicht mehr in der Kita Gehlingsweg, sondern im Irmgardisstift, Bergstraße 50a.

Wahldienststelle

Ab dem 6. August öffnet die Wahldienstelle im Foyer des Stadthauses. Dieser barrierefreie Standort hat sich bei der Bundestagswahl bewährt. 

Öffnungszeiten:
Montag bis Mittwoch 8 bis 16 Uhr
Donnerstag 8 bis 18 Uhr
Freitag 8 bis 13 Uhr
Samstag 10 bis 13 Uhr

Die Wahldienststelle ist zu erreichen telefonisch unter 02162 101-6857 oder per E-Mail an wahldienststelle@viersen.de

Integrationsausschuss

Für die Wahl des Integrationsausschusses lagen acht Bewerbungen vor. Dabei gab es sowohl Listenwahlvorschläge als auch zwei Einzelbewerberinnen. Zugelassen zur Wahl wurden Brückenbauer Viersen; Gemeinsam für Viersen; Manuela Georgieva (Einzelbewerberin); Griechische Bürger der Stadt Viersen; In.Vie – Integration Viersen; Internationale Liste / SPD; Sevda Kiamil Oglu (Einzelbewerberin) und Sonnenschein e.V.

Wahlberechtigt sind Menschen mit ausländischer Staatsbürgerschaft, Staatenlose und Menschen, die ihre deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung oder durch Geburt in Deutschland als Kind ausländischer Eltern erhalten haben. Außerdem Voraussetzung: am Wahltag 16 Jahre alt, seit mindestens einem Jahr rechtmäßig im Bundesgebiet und mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in Viersen mit Hauptwohnung gemeldet. 

Bei der Wahl zum Integrationsgremium haben die Wahlberechtigten eine Stimme. 

Kreistag und Landrat/Landrätin

Informationen zu diesen Wahlgängen gibt es beim Kreis Viersen, zum Beispiel im Internet unter kreis-viersen.de.