Feiern unter freiem Himmel
Am Samstag, 2. August 2025, ist auf dem Alten Markt in Dülken das Tanzen ausdrücklich erwünscht. Ab 19 Uhr laden dort das Citymanagement der Stadt Viersen und die Dülkener Gastronomie ein zur Mediterranen Nacht. Dann gibt es auf der Open-Air-Bühne südländische Live-Musik und die Gaststätten präsentieren mediterrane Speisen mit den dazu passenden Getränken.
Das kulinarische Angebot bestreiten die am Alten Markt ansässigen Dülkener Gastronomiebetriebe: die Eiscafés Epoca und Sicilia, die Schnitzelschmiede Viersen, das Alma 3, das Ristorante Pizzeria San Marco, Chuck‘s Diner und Pizza Cab. In mediterranem Ambiente servieren sie ihren Gästen unter anderem Pizza, Flammkuchen und Leckeres vom Grill. Der Dülkener Weinhandel Wein Gang wird Wein und andere Getränke anbieten. Zusätzlich wird es einen Cocktailstand geben.
Musikalisch abgerundet wird das kulinarische Angebot mit südländischen Klängen unter freiem Himmel. Vier italienischsprachige Live-Acts bilden das Musikprogramm des Abends. Es treten auf: das Eros-Ramazzotti-Double, das Adriano-Celentano-Double, das Duo Fortuna und ein Überraschungskünstler. Ergänzend wird das Duo Fortuna einen DJ-Auftritt absolvieren. Das Live-Bühnenprogramm beginnt nach der Eröffnung des Abends durch Ortsbürgermeisterin Simone Gartz. Durch den Abend führt Moderator René Quarda.
Ermöglicht wird der Abend durch das Sponsoring dieser Unternehmen: NEW, Volksbank Viersen, Engel & Völkers, Ristorante San Marco, Alma 3, Glauch Reisen, air-flexx Germany, Finanzberatung Georg Pesch, Die Schnitzelschmiede Viersen, Zimmerei Stefan Heinrich.
Zulassungskriterien Mediterrane Nacht
Das Auswahlverfahren über die Zulassung eines sich bewerbenden Standes bei der Mediterranen Nacht richtet sich nach § 70 Gewerbeordnung (GewO) in Verbindung mit der Entgeltordnung der Stadt Viersen sowie den Teilnahmebedingungen für Veranstaltungen der Stadt Viersen auf öffentlichen Flächen.
Hierbei sind zwingend der Veranstaltungszweck sowie die örtlichen Gegebenheiten mit einzubeziehen. Durch die Anmeldung wird kein Anspruch auf Zulassung zur Mediterranen Nacht begründet. Über die Zulassung entscheidet die Stadt Viersen. Die schriftliche Rechnung gilt als Zulassungsbestätigung.
Veranstaltungszweck
Bei der Mediterranen Nacht soll bei einem mediterranen musikalischen Programm den Besuchenden ein möglichst vielseitiges Angebot aus verschiedenen mediterranen Speisen und Getränken geboten werden.
Die Zielsetzung der Mediterranen Nacht ist es, die ortsansässige Gastronomie bzw. die ortsansässigen Betriebe zu präsentieren und damit die lokale Wirtschaft zu fördern. Zur Förderung der lokalen Wirtschaft werden die Standplätze vorrangig an ortsansässige Betriebe vergeben. Daher stellen die lokalen Betriebe den Großteil der Stände bei der Mediterranen Nacht.
Zulassungskriterien
Die Entscheidung über die Zulassung von Ständen trifft die Stadt Viersen als Veranstalterin nach pflichtgemäßen Ermessen.
Ein Anspruch auf Zulassung besteht nicht. Des Weiteren besteht kein Anspruch auf Zuweisung einer bestimmten Standfläche oder einer bestimmten Lage, Größe oder Beschaffenheit einer Standfläche.
Die Zulassung ist nicht auf Dritte übertragbar und gilt nur für den zugelassenen Stand sowie die zugelassenen Waren oder Leistungen. Es ist untersagt, ohne Genehmigung der Stadt Änderungen am zugelassenen Waren- und Leistungsangebot oder an der zugewiesenen Standfläche vorzunehmen. Bei einem Verstoß ist die Stadt berechtigt, die Standbetreiberin oder den Standbetreiber von der Veranstaltung auch kurzfristig auszuschließen. Schadensersatzansprüche gegen die Stadt können daraus nicht abgeleitet werden; auf Ziff. 8.2. der Teilnahmebedingungen für Veranstaltungen der Stadt Viersen wird verwiesen.
Der Veranstaltungscharakter ist durch eine angemessene Aufteilung der Stände zwingend zu gewährleisten. Das Ziel ist es, den Besuchenden ein ausgewogenes, zum Thema der Veranstaltung passendes Angebot zu präsentieren.
Hierbei ist die folgende Aufteilung der Stände vorgesehen:
- Stände mit einem Speiseangebot: circa 50 % der tatsächlichen Stände
- Stände mit einem Getränkeangebot: circa 50 % der tatsächlichen Stände
Bei der Platzvergabe wird die örtliche Gastronomie vorrangig entsprechend dem Veranstaltungszweck behandelt. An dieser Stelle ist auf den Veranstaltungszweck zu verweisen, der die Stärkung und Präsentation der lokalen Betriebe vorsieht.
Sollten mehr Bewerbungen eingehen, als für ein ausgewogenes Gesamtbild der Veranstaltung verkraftbar ist oder Plätze vorhanden sind, wird die Zulassung der Bewerbungen ausschließlich am Veranstaltungszweck, an der Attraktivität des Angebots sowie am Erscheinungsbild beurteilt.
Kontakt
- Florian Heinrichs citymanagement@viersen.de