Nahverkehrsplan Viersen

Die zentralen Planungsgrundlagen zum ÖPNV werden im Nahverkehrsplan für den gesamten Kreis Viersen zusammengestellt. Der Nahverkehrsplan, der vom Kreistag und Rat der Stadt Viersen beschlossen wurde, ist somit die Grundlage für den öffentlichen Personennahverkehr im Kreisgebiet. Dieser enthält Aussagen zu Mindestanforderungen an Verkehrszeiten, Fahrtenhäufigkeiten sowie Anschlussbeziehungen an wichtigen Verknüpfungspunkten. Typische Fragestellungen, die in diesem Rahmen bearbeitet werden sind u.a. folgende:

  • Wie weit darf der Weg zur nächsten Haltestelle sein?
  • Wie oft soll eine Linie verkehren?
  • Wie lange soll eine Linie verkehren? (z.B. in den frühen Morgen- und Abendstunden)
  • Wie oft darf zwischen einem Siedlungsbereich und dem Stadtzentrum umgestiegen werden?

Im Nahverkehrsplan werden Qualitätsstandards für die eingesetzten Fahrzeuge und die Haltestelleninfrastruktur festgelegt. Dabei wird insbesondere auch das Thema der Barrierefreiheit betrachtet.

Der Nahverkehrsplan enthält keine konkreten Fahrpläne. Die Verkehrsunternehmen bestimmen im Rahmen der Betriebsplanung, ob eine Buslinie beispielsweise zur Minute 11 oder zur Minute 22 abfährt. Dabei spielen zahlreiche Faktoren eine Rolle, wie etwa die Minimierung des Fahrzeugbedarfs, die Gewährleistung von Anschlussverbindungen oder das Straßenverkehrsaufkommen.

Der Nahverkehrsplan bildet die Grundlage für die zukünftige Vergabe der Bus- und Straßenverkehre im Kreis Viersen nach der aktuellen EU-Verordnung. Nahverkehrspläne sind entsprechend der räumlichen und verkehrlichen Entwicklung regelmäßig fortzuschreiben.