Straßenreinigung und Winterdienst

"Ein jeder kehre vor seiner eigenen Türe"

Um zu regeln, wer für die Straßenreinigung und den Winterdienst verantwortlich ist, hat der Rat der Stadt eine Satzung beschlossen. Zu der Satzung gehört das Straßenverzeichnis. Im Straßenverzeichnis sind alle Straßen erfasst. Jeder Straße wird in diesem Verzeichnis ein Buchstabe zugeordnet. 

Als grobe Orientierung gilt: In A-Straßen müssen Sie selbst für die Straßenreinigung und den Winterdienst sorgen. In B-Straßen übernimmt die Stadt den Winterdienst und die Reinigung der Fahrbahn. Den Gehweg müssen auch hier Sie selbst reinigen. 

Außerdem führt das Straßenverzeichnis einige Fußgängerbereiche auf. In diesen Fußgängerbereichen sorgt die Stadt für die Reinigung und für den Winterdienst. 

Gehweg sauberhalten!

Egal ob A oder B – für den Gehweg ist immer der Anlieger zuständig!

Was gehört zur Straße?

Die Satzung unterscheidet in „Gehweg“ und „Fahrbahn“. 

„Gehweg“ sind danach insbesondere die Bürgersteige. Dazu gehören ausdrücklich auch die Bürgersteige, auf denen Radverkehr erlaubt ist. Wo es keinen Bürgersteig gibt, gelten als Gehweg Straßenteile, bei denen erkennbar ist, dass hier Menschen zu Fuß gehen sollen. 

„Fahrbahn“ im Sinne der Satzung sind alle anderen Teile der Straße. Neben der eigentlichen Fahrbahn gehören dazu befestigte Seitenstreifen, Parkstreifen, Bushaltebuchten und vom Gehweg getrennte Radwege. 

A-Straße: Was ist zu tun?

In A-Straßen müssen Sie entlang Ihres eigenen Grundstücks sowohl die Straßenreinigung als auch den Winterdienst übernehmen. 

Straßenreinigung bedeutet: Einmal wöchentlich den gesamten Gehweg auf Ihrer Straßenseite und die Fahrbahn bis zur Straßenmitte reinigen. Zwischen den wöchentlichen Reinigungen auftretende außergewöhnliche Verunreinigungen müssen Sie sofort beseitigen. Das gilt auch für Laub, wenn es rutschig wird. 

Zur Reinigung gehört die Entfernung von Unkraut. Dabei dürfen Sie keine wassergefährdenden Stoffe wie Pflanzenschutzmittel oder Unkrautvernichter einsetzen. 

Der Winterdienst hat abweichende Regeln. Hier müssen Sie zunächst auf dem Gehweg auf einer Breite von 1,20 Meter Schnee räumen. Am Bushaltestellen muss der Zugang zu den Haltestellen so geräumt werden, dass die Menschen die Haltestellen erreichen und gefahrlos ein- und aussteigen können. 

Wenn es bei Eis und Schnee glatt wird, müssen Sie zusätzlich streuen. Erlaubt sind dazu nur abstumpfende Mittel, also vorrangig Sand und Split oder Granulat. Salz oder andere auftauende Mittel dürfen Sie nur in Ausnahmefällen verwenden. Typische Ausnahmen sind Eisregen sowie Treppen oder starke Gefälle.

Streuen müssen Sie nicht nur die Gehwege und Haltestellenbereiche. Hier kommen noch hinzu die Wege, auf denen Zufußgehende typischerweise die Fahrbahn überqueren. Das sind beispielsweise die Verlängerungen der Gehwege über die Fahrbahn an Kreuzungen und Einmündungen. Außerdem die Bereiche von sogenannten Querungshilfen und Zebrastreifen.

Zeiten für den Winterdienst: Geräumt und gestreut sein muss zwischen 7 und 19 Uhr, an Sonn- und Feiertagen zwischen 9 und 19 Uhr. Sie müssen also rechtzeitig vor 7 (oder 9) Uhr mit der Arbeit beginnen. Schneit es anhaltend stark, dürfen Sie das Ende des Schneefalls abwarten. 

B-Straße: Nur der Gehweg

Auf B-Straßen sorgt die Stadt für Reinigung und Winterdienst auf der Fahrbahn. Für den Winterdienst auf den Gehwegen gelten dagegen dieselben Regeln wie bei A-Straßen.

Für die Reinigung der Fahrbahnen auf B-Straßen hat die Stadt ein Unternehmen beauftragt. Das Unternehmen fährt die B-Straßen einmal in der Woche mit einer Großkehrmaschine ab. Parkende Autos, abgestellte Gegenstände und Straßeneinbauten erschweren dabei die Reinigung. 

 

KehrbezirkKehrtag
SüchtelnMontag
Dülkenteilweise Dienstag und teilweise Freitag
Viersen-InnenstadtFreitag
Viersen-RahserMittwoch
Viersen-HammDonnerstag
Viersen-Bockert/BeberichFreitag
BoisheimDienstag

Extra: Fußgängerzonen

In Fußgängerbereichen in den Innenstädten sorgt die Stadt für die Straßenreinigung und den Winterdienst. 

Wohin mit dem Dreck (und dem Schnee)?

Den Straßenkehricht entsorgen Sie über Ihre graue Tonne. Für Laub von Straßenbäumen stellt die Stadt im Herbst zusätzlich Laubcontainer auf. 

Schnee räumen Sie an den Rand von Gehweg und Fahrbahn. Achten Sie darauf, dass der Schnee so wenig wie möglich im Weg liegt. Gullys und Hydranten halten Sie unbedingt frei. Schnee von Ihrem eigenen Grundstück müssen Sie auf dem Grundstück lagern. 

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