Sondernutzungen (Außengastronomie)

Kontakt

Balter, Julia
Am Alten Rathaus 1
41751 Viersen
Tel.: 02162 101 644
E-Mail senden
Heinrichs, Florian
Am Alten Rathaus 1
41751 Viersen
Tel.: 02162 101 610
E-Mail senden
Öffnungszeiten

Termine nach telefonischer Vereinbarung

Sondernutzung

Die Abgabe von Speisen und Getränken im Rahmen einer Außengastronomie (Biergarten, Straßengaststätte, Straßencafé, o. ä.) erfordert das Vorliegen einer Sondernutzungserlaubnis, wenn sich die Fläche auf öffentlichem Straßenland befindet.

Wenn es sich um eine Außengastronomie auf einem Privatgrundstück handelt, müssen Sie im Besitz einer entsprechenden Baugenehmigung für diese sein. Eine Sondernutzungserlaubnis ist dann nicht erforderlich.

Es ist allerdings in jedem Fall notwendig, dass Sie im Besitz einer gültigen Gaststättenerlaubnis bzw. Gewerbeanmeldung sind, die zur Abgabe von Speisen und Getränken auf dieser Fläche berechtigt.

Der Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis ist in jedem Jahr neu zu stellen. Die übrigen genannten Erlaubnisse (Gaststättenerlaubnis, Baugenehmigung) müssen nur einmalig beantragt werden.

Sie dürfen Ihre Außengastronomie (Biergarten, Straßengaststätte, Straßencafé o. ä.) erst dann betreiben, wenn Sie im Besitz der entsprechenden Erlaubnisse sind.



Die Stadt Viersen verfolgt das Ziel - gemeinsam mit den Viersener Gastronomen -  ansprechend gestaltete Innenstadtbereiche zu schaffen, um ein positives Stadtimage zu erzielen und die Viersener Innenstädte für Einheimische und Besucher attraktiv, lebendig und barrierefrei zu gestalten. Durch die Empfehlung von Materialien, Farben etc. und die Verwendung von harmonisch aufeinander abgestimmten, qualitätsvollen Mölblierungselementen kann ein ruhiges, gestaltetes Ambiente vermittelt werden, das zum Bummeln und Verweilen in den Viersener Innenstadtbereichen einlädt.

Um die Viersener Gastronomen bei der Gestaltung ihrer Außengastronomieflächen zu unterstützen, hat die Stadtverwaltung Gestaltungs-Leitfäden entwickelt, in denen Gestaltungsbeispiele, Anforderungen an die Gestaltung der Außengastronomiefläche sowie Ansprechpartner in Verwaltung zusammenstellt sind. Die Innenstadtbereiche von Viersen sind bezüglich der gestalterischen Anforderungen an die Außengastronomie in drei Bereiche aufgeteilt worden. Je nach Geltungsbereich weichen die Gestaltungsanforderungen daher leicht voneinander ab. Verschaffen Sie sich zunächst einen Überblick, in welchem Geltungsbereich sich Ihre Außengastronomiefläche befindet. Anschließend wählen Sie den Leitfaden aus, der zu Ihrem Geltungsbereich gehört. Über den Leitfaden erhalten Sie erste Informationen zur Gestaltung Ihrer Außengastronomiefläche.

Für eine weitere Beratung wenden Sie sich an die zuständige Sachbearbeitung (siehe Ansprechpartner im Leitfaden).

Formulare:

nach oben