Eine Aufgrabung öffentlicher Verkehrsflächen darf im Stadtgebiet Viersen nur durch zugelassene Firmen errichtet werden. Vor Beginn der Arbeiten ist zudem ein schriftlicher Antrag zu stellen.
Die Liste der zugelassenen Firmen und die Antragsformulare befindet sich unten auf der Seite.
Die Kosten für die Baumaßnahme und eventuelle Gebühren sind von den Antragsteller*innen bzw. Bauherr*innen zu tragen.
Kontaktinformationen
Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 08.00 - 12.30 Uhr
und nach Vereinbarung