Einbürgerung

Ausländer*innen, die ihren Wohnsitz dauerhaft in Deutschland haben, können im Wege des Einbürgerungsverfahrens auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Hierfür stehen mehrere Rechtsgrundlagen zur Verfügung, die im Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) geregelt sind.

Voraussetzungen

Dazu müssen Sie einen formellen Antrag stellen. Die Einbürgerungsbehörde der Stadt Viersen ist (nur) dann zuständig, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz im Stadtgebiet Viersen (Viersen, Dülken, Süchteln oder Boisheim) haben.

Allgemeine Hinweise gibt Ihnen das Bundesministerium des Innern und für Heimat.

Eine Übersicht über die Voraussetzungen, die Sie für eine Einbürgerung erfüllen müssen, finden Sie auf der Internetseite der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration.

Das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen bietet eine Liste mit häufig gestellten Fragen und Antworten (FAQ).

Gebührenrahmen

  • je erwachsene einzubürgernde Person oder je selbständig einzubürgerndes Kind: 255,00€

  • je miteinzubürgerndes Kind ohne eigenes Einkommen: 51,00€

Prozess

Um den Einbürgerungsprozess zu starten, übersenden Sie uns bitte zunächst nur den vollständig ausgefüllten Antragsvordruck (noch nicht von Ihnen unterschrieben) per Email an einbuergerungen@viersen.de. Diesen finden Sie unter Downloads.

Sie erhalten dann im weiteren Verlauf Informationen über die nächsten Schritte sowie Ihr persönliches Aktenzeichen per Email.

Bitte achten Sie bei der weiteren Email-Korrespondenz darauf, dass Sie immer Ihr persönliches Aktenzeichen angeben, damit wir Ihre direkt Email zuordnen können. 

Sollten Sie die Anträge in Papierform benötigen, schreiben Sie bitte ebenfalls eine Email an einbuergerungen@viersen.de und geben in Ihrer E-Mail Ihren Namen, Vornamen, Geburtsdatum, Ihre Adresse und eine telefonische Erreichbarkeit an.

In der Regel benötigte Unterlagen:
  • Nationalpass / ID-Card Ihres Heimatlandes
  • Geburtsurkunde / Heiratsurkunde (mit amtlicher Übersetzung aus Deutschland, sofern Dokument nicht in deutscher Sprache ist, ggfls. mit Apostille, Legalisation)
  • Zeugnisse, Zertifikate etc. zum Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse (z. B. Zertifikat B1, Deutschtest für Zuwanderer, mind. Hauptschulabschluss)
  • Nachweis staatsbürgerliche Kenntnisse (erfolgreicher Einbürgerungstest oder mind. Hauptschulabschluss einer allgemeinbildenden Schule)
  • Unter 16 Jahren: Schulbescheinigung + Zeugnisse der letzten 4 Jahre oder Bescheinigung KITA zur altersgerechten Sprachentwicklung
  • Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate aller Familienangehörigen
  • Arbeitsvertrag + Arbeitgeberbescheinigung / Studienbescheinigung
  • Mietvertrag und Nachweis über aktuelle Warmmiete inkl. Heizkosten
  • Bei Eigentum: 
    Grundbuchauszug, Bescheid über Grundsteuer, Bescheid über Abfall- und Straßenreinigungsgebühren, Wohngebäudeversicherung, Nachweis über Wasser – und Abwassergebühren, Nachweis über Heizkosten, Nachweis über Darlehen zur Abtragung
  • Rentenversicherungsverlauf
  • Bescheid über öffentliche Leistungen (Wohngeld, Krankengeld, BAföG, Leistungen des Jobcenters etc.)
  • Bei Selbständigkeit: 
    Steuerbescheide der letzten zwei Jahre, Bescheinigung Steuerberater, Nachweis Krankenversicherungsschutz und private Altersvorsorge

Je nach Sachlage kann es notwendig sein, dass wir noch weitere Unterlagen von Ihnen anfordern.

Kontaktinformationen

Erreichbarkeit der Einbürgerungsbehörde:

Telefonisch:
Montags: 9–10 Uhr
Montags und dienstagsnachmittags: 14–15 Uhr

E-Mail: einbuergerungen@viersen.de

Wichtiger Hinweis:

Persönliche Vorsprache ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung.

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