
Die Stadt Viersen hat mit dem Versand von rund 62.700 Wahlbenachrichtigungen für die Wahlen am 14. September 2025 begonnen. Ab sofort ist die Wahldienststelle im Foyer des Stadthauses geöffnet.
Die Stadt Viersen hat umfangreiche Informationen sowohl zur Kommunalwahl als auch zur Wahl des Integrationsausschusses auf ihrer Internetseite hinterlegt. Die Informationen sind auf der Startseite von www.viersen.de prominent verlinkt. Gewählt werden am Sonntag, 14. September, der Rat der Stadt Viersen, eine neue Bürgermeisterin oder ein neuer Bürgermeister, der Kreistag des Kreises Viersen, eine neue Landrätin oder ein neuer Landrat sowie der Integrationsausschuss für die Stadt Viersen.
Der Versand der Wahlbenachrichtigungen läuft. Wer glaubt, wahlberechtigt zu sein, aber bis zum 15. August 2025 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich unmittelbar an die Wahldienststelle wenden.
Die Wahldienststelle befindet sich im Foyer des Stadthauses am Rathausmarkt 1. Sie ist barrierefrei erreichbar. Geöffnet ist dort montags bis mittwochs von 8 bis 16 Uhr, donnerstags von 8 bis 18 Uhr, freitags von 8 bis 13 Uhr und samstags von 10 bis 13 Uhr. Die Telefonnummer der Wahldienststelle lautet 02162 101-6857. E-Mails können an wahldienststelle@viersen.de geschickt werden.
Ab sofort können die Briefwahlunterlagen beantragt werden. Das geht besonders einfach über einen QR-Code, der auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckt ist. Außerdem kann der Antrag über einen auf der Stadt-Webseite hinterlegten Link online gestellt werden. Schließlich bleibt noch die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen per Post bei der Stadt anzufordern. Ein Briefwahl-Antrag per Telefon ist nicht möglich.
Wer selbst zur Wahldienststelle im Stadthaus kommt, kann dort den Briefwahl-Antrag abgeben und die Unterlagen mitnehmen. Dazu müssen entweder die Wahlbenachrichtigung oder ein amtliches Ausweisdokument vorgelegt werden. Außerdem bietet die Stadt die Briefwahl an Ort und Stelle an. Wer diese Möglichkeit nutzen möchte, kann direkt in einer der bereitgestellten Wahlkabinen wählen und die entsprechenden Umschläge in eine Wahlurne einwerfen.
Die Wahllokale öffnen am Sonntag, 14. September, von 8 bis 18 Uhr. Angaben zum Wahllokal stehen in der Wahlbenachrichtigung. Gegenüber früheren Wahlen gibt es eine Änderung: Der Stimmbezirk 813.2 in Süchteln wählt jetzt im Irmgardisstift, Bergstraße 50a, statt bisher in der Kita Gehlingsweg. In Kürze wird der Wahllokalfinder auf der städtischen Internetseite zu finden sein. Dieser nennt nach Eingabe der Anschrift das zugehörige Wahllokal. Dieses Angebot wird vom Kommunalen Rechenzentrum Niederrhein bereitgestellt, ist aber aktuell noch nicht verfügbar.
Die Wahlbenachrichtigungen gelten auch für eine mögliche Stichwahl am 28. September. Sie sollten darum aufbewahrt werden. Menschen, die die Briefwahl für den 14. September wünschen, können im Antrag angeben, ob sie diese Möglichkeit auch bei einer eventuellen Stichwahl am 28. September nutzen wollen. Dann müssen sie zur Stichwahl keinen erneuten Antrag stellen.