Kategorie | Bebauungsplan |
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Status | Aktuelle Beteiligungen |
Stand des Bauleitplanverfahrens
- Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 281-1 „Bücklersstraße / Gasstraße“: 27. 3.2025
- Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB: 24.6.2025
- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Die Planunterlagen des Bebauungsplanes Nr. 281-1 „Bücklersstraße / Gasstraße“ sind in der Zeit
vom 26. August 2025 bis einschließlich 26. September 2025
auch im Internetportal des Landes unter www.bauleitplanung.nrw.de veröffentlicht.
Die Verfahrensunterlagen können ebenfalls während des gesamten Beteiligungszeitraums im Fachbereich 60 Stadtentwicklung, Bahnhofstraße 23 - 29, 41747 Viersen, Rathaus, 2. Obergeschoss, während der folgenden Dienststunden:
Montag bis Freitag vormittags von 8 bis 12:30 Uhr
Montag bis Donnerstag nachmittags von 14 bis 16 Uhr
oder nach telefonischer Terminabsprache eingesehen werden.
Für Absprachen stehen folgende Telefonnummern zur Verfügung:
02162 101-269 (Frau Meyer)
02162 101-3903 (Frau Erbes)
02162 101-176 (Frau Gyurós-Neutze)
Während des Beteiligungszeitraums können bei der Stadt Viersen Stellungnahmen zu dem Entwurf abgegeben werden. Diese sollen elektronisch bei der Stadt Viersen (über die Emailadresse: stadtplanung@viersen.de) übermittelt werden, können bei Bedarf auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben. Ferner wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs.3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtszeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Die Bekanntmachung im Amtsblatt des Kreises Viersen (612 / 2025) erfolgte am 21.8.2025.
Planungsinhalte
Lage und Begrenzung des Plangebietes
Das Plangebiet des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 281-1 „Bücklersstraße / Gasstraße“ befindet sich in zentraler Lage des Stadtteiles Dülken nordwestlich des historischen Stadtkernes. Es bezieht sich auf einen Bereich nördlich der Gasstraße, östlich der Bücklersstraße und südlich der Wasserstraße. Das Plangebiet umfasst die Flurstücke Nr. 621 und 652 (teilweise) der Flur 66 auf der Gemarkung Dülken. Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 0,6 ha. Der genaue Verlauf der Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ist aus dem beigefügten Kartenausschnitt ersichtlich.
Anlass und Ziel des Bebauungsplanes
Das Plangebiet ist derzeit unbebaut und wird durch eine Freifläche eingenommen. In Anlehnung an die Gesamtstrategie für den historischen Stadtkern Dülkens soll nach der Fertigstellung des Stadtparks Dülken die westlich gelegene Freifläche einer Wohnnutzung zugeführt werden. Um hier eine zeitgemäße bauliche Entwicklung umsetzten zu können, ist die Anpassung des bestehenden Planungsrechtes erforderlich.
Die Details der Planung sind den untenstehenden Dokumenten zu entnehmen.
Verfahren
Der Bebauungsplan Nr. 281-1 „Bücklersstraße / Gasstraße“ wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sowie von der zusammenfassenden Erklärung gemäß § 6a Abs. 1 BauGB und § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.